Deutschland  Pinkelgeräusche, Schimmel und Schnarchen: Wann eine Mietminderung möglich ist

Maik Heitmann
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Von Maik Heitmann
| 13.01.2026 08:00 Uhr | 0 Kommentare
Schnarchen, laute Musik oder Kochgeräusche: In besonderen Fällen können Mieter eine Minderung der Miete beantragen. Foto: IMAGO / Zoonar
Schnarchen, laute Musik oder Kochgeräusche: In besonderen Fällen können Mieter eine Minderung der Miete beantragen. Foto: IMAGO / Zoonar
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Ständiger Lärm oder strenge Gerüche in der Wohnung des Nachbarn können eine Belastung für Mieter sein. Rechtliche Konsequenzen bis hin zur Mietminderung hängen jedoch vom Einzelfall ab. Wie die Rechtslage ist – und wie Gerichte urteilen.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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