Wintereinbruch  Schneesturm – muss ich zur Arbeit?

| | 08.01.2026 18:09 Uhr | 0 Kommentare
Stau auf dem Weg zur Arbeit wegen Schnee? Das muss der Arbeitnehmer einberechnen. Wer zu spät kommt, muss unter Umständen nacharbeiten. Foto: Klaus Ortgies
Stau auf dem Weg zur Arbeit wegen Schnee? Das muss der Arbeitnehmer einberechnen. Wer zu spät kommt, muss unter Umständen nacharbeiten. Foto: Klaus Ortgies
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Glatte Straßen führen ja gerne zu schulfrei. Aber gibt es auch „schneefrei“ für Arbeitnehmer?

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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