Asylbewerber  Abschiebe-Kritik am Kreis Leer reißt nicht ab

| | 06.01.2026 14:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Nigerianer aus dem Landkreis Leer soll abgeschoben werden. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen erhebt deswegen weiter schwere Vorwürfe gegen den Landkreis. DPA-Symbolfoto: Julian Stratenschulte
Ein Nigerianer aus dem Landkreis Leer soll abgeschoben werden. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen erhebt deswegen weiter schwere Vorwürfe gegen den Landkreis. DPA-Symbolfoto: Julian Stratenschulte
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Interne Mails und ein geplanter Abschiebetermin sorgen im Streit um ein Härtefallverfahren für neue Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde. Der Landkreis Leer widerspricht.

Leer - Die Kritik am Landkreis Leer beim Thema Abschiebungen reißt nicht ab. Pünktlich zum Jahreswechsel hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen noch einmal nachgelegt. Der Landkreis soll, so der schwerwiegende Vorwurf, versucht haben, ein Härtefallverfahren vorzeitig zu beenden. Dem widerspricht die Behörde vehement.

Der Hintergrund: Ein geduldeter Nigerianer, der seit 2019 in Deutschland lebt, wurde vom Landkreis Leer am 1. Dezember 2025 tagsüber nicht in seiner Unterkunft angetroffen. Daraufhin meldete die Ausländerbehörde des Kreises den Mann als „unbekannt verzogen“ ans Niedersächsische Innenministerium – und beendete damit das laufende Härtefallverfahren. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen weitet seine Kritik aber nun aus: Eine Abschiebung sei bereits vor dem Ortstermin und dem Nicht-Antreffen terminiert gewesen – während das Härtefallverfahren noch lief.

Härtefallverfahren und Abschiebung: Kritik am Vorgehen des Kreises

Während eines laufenden Härtefallverfahrens besteht eigentlich ein Abschiebeschutz. Umso verwunderlicher sind die internen Mails, auf die sich der Flüchtlingsrat bezieht und die auch dieser Redaktion vorliegen. In diesen geht es um eine Abfrage seitens des Innenministeriums. Das Ministerium hatte den Landkreis nach Gründen für die Ablehnung des Nigerianers befragt. In der Antwort der Leeraner Ausländerbehörde auf diese Anfrage steht aber auch: „Im Zuge dessen weise ich darauf hin, dass unterdessen bereits eine Abschiebung terminiert wurde.“ Die Mail datiert auf den 10. November 2025 – rund drei Wochen vor dem Ortstermin, bei dem der Mann nicht in der Unterkunft angetroffen wurde. Im Schreiben des Innenministeriums wird mitgeteilt, dass die Eingaben zugunsten des Nigerianers „nicht zur Beratung in der Härtefallkommission angenommen“ wurden. Die Begründung: Der Mann sei „mit Fortzug nach Unbekannt am 1.12.2025 abgemeldet“ worden. Das ist das Ergebnis des Ortstermins.

Der Nigerianer selbst wurde drei Tage später darüber informiert – und beim Gespräch bei der Ausländerbehörde am 18. Dezember 2025 verhaftet und in Abschiebehaft nach Langenhagen gebracht. Dort ist er seitdem.

Flüchtlingsrat spricht von Inszenierung

Der Flüchtlingsrat sieht im Vorgehen des Landkreises eine „Inszenierung“ eines angeblichen „Untertauchens“ mit dem Ziel, die Abschiebung durchzudrücken. Aus Sicht des Flüchtlingsrates gibt es keine Basis für die Annahme, dass der Nigerianer unbekannt verzogen sei. Ein „detailliertes Bewegungsprofil über Googledienste“ zeige, dass sich der Asylbewerber „nahezu ausschließlich vor Ort bewegt hat und offenkundig nicht untergetaucht ist, sondern sich im Gegenteil intensiv darum bemühte, für einen seit Mai 2025 vorliegenden Arbeitsvertrag endlich die nötige Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten“.

Der Landkreis Leer hält dagegen: „Der Landkreis hatte bereits in seiner Presseantwort vor Weihnachten darauf hingewiesen, dass einer Abschiebung immer eine umfassende Prüfung vorausgeht. Diese Verfahren sind zudem rechtsstaatlich überprüfbar. Insofern ist der Vorwurf des Flüchtlingsrates, es werde hier willkürlich gehandelt, völlig fehl am Platze.“ Die rechtliche Prüfung habe es auch im beschriebenen Fall gegeben. „Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat es am Montag abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen die geplante Abschiebung [des Nigerianers] zu erlassen. Damit hat das Gericht die Rechtsauffassung des Landkreises Leer bestätigt. Auch das Amtsgericht Aurich hatte die Abschiebehaft antragsgemäß angeordnet“, heißt es seitens des Landkreises weiter. Zudem sei „der betroffene Flüchtling“ bereits seit Juni 2021 „vollziehbar ausreisepflichtig“. Die Ausreise sei nur bislang an fehlenden Reisedokumenten gescheitert. Und weiter: „Die vom Flüchtlingsrat geäußerte Kritik weisen wir entschieden zurück, auch den Vorwurf, der Landkreis schaffe gezielt Vorwände, um Flüchtlinge abschieben zu können, nachdem die Härtefallkommission den Antrag zum dritten Mal nicht zur Beratung angenommen hatte.“

Das Innenministerium möchte sich auf Anfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern. Die Abschiebung des Nigerianers ist für diesen Mittwoch, 7. Januar 2026, terminiert.

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