Hamburg Elbtunnel blockiert: Gericht verurteilt Klimaaktivisten der „Letzten Generation”
In Hamburg ist ein Aktivist der „Letzten Generation“ verurteilt worden. Der Mann hatte vor zwei Jahren den Elbtunnel blockiert, was zu einem Verkehrschaos führte. Er kam vor Gericht noch mit einem blauen Auge davon.
Angeklagt ist Benjamin F. (28). Er trägt Jeans und einen blauen Strickpullover, trotz einer spürbaren Anspannung wirkt er ruhig. Vor zwei Jahren legte die „Letzte Generation“ immer mal wieder den Verkehr in Hamburg lahm. So auch am 6. April 2023, dem Gründonnerstag. Benjamin F. soll gemeinsam mit neun weiteren Aktivisten an der Blockade des Elbtunnels in Fahrtrichtung Norden beteiligt gewesen sein.
Diese Aktion sorgte damals für Chaos rund um das Nadelöhr: Um kurz vor 9 Uhr morgens stellten die Demonstranten einen Pkw sowie einen Mercedes-Sprinter verkehrswidrig vor den Röhren 1 und 3 ab. Zusätzlich übergossen sie die Fahrbahn großflächig mit Rapsöl – ein gefährliches Hindernis für den Berufs- und Osterreiseverkehr. Vor einer Röhre entrollten die Aktivisten ein Spruchbanner mit Aufschrift „Art. 20a Grundgesetz = Leben schützen“.
Benjamin F. klebte sich laut Anklage mit einem Kupferrohrstück am Fahrgestell des abgestellten Autos fest. Folge der gemeinschaftlichen Protestaktion: eine stundenlange Vollsperrung, ein 14 Kilometer langer Stau – und jede Menge wütende Autofahrer. Erst gegen 13.30 Uhr wurde der Elbtunnel wieder freigegeben.
Benjamin F. räumt die Vorwürfe ein. Vor Gericht schilderte er ausführlich seine Beweggründe. Im Studium habe er sich intensiv mit der Klimakrise beschäftigt. „Naturkatastrophen, Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und dazu das mangelnde Handeln der Politik – das hat mich dazu gebracht, selbst aktiv zu werden“, sagt er. Denn: „Ziviler Widerstand hat in der Vergangenheit Veränderungen bewirkt, das sieht man etwa in der US-Bürgerrechtsbewegung”, sagt er.
Benjamin F. engagierte sich bei „Fridays for Future“ und später bei der „Letzten Generation“ und ist dafür bereits mehrfach strafrechtlich belangt worden. Dabei habe er jedoch nie Menschen schädigen wollen, betont er.
Er bereue seine Aktionen nicht, sei sich seiner Schuld aber bewusst. Seit 2023 sei er nicht mehr Teil der Gruppe und habe keine weiteren Protestaktionen durchgeführt. Die psychische Belastung, unter anderem durch den Prozess, sei hoch, aktuell sei er arbeitsunfähig krankgeschrieben. Zuletzt war er Student, aktuell plant er eine Weiterbildung.
Die Staatsanwaltschaft fordert 80 Tagessätze zu je 10 Euro. Sein Anwalt verweist auf andere Urteile und argumentiert, dass Sitzblockaden grundsätzlich von der Versammlungsfreiheit gedeckt und friedlich seien. Zudem sei der Angeklagte geständig, einsichtig und nicht mehr aktiv.
Das Gericht folgt dieser Argumentation nur teilweise. Der Richter stellt klar, dass Gewalt vorgelegen habe, da über das bloße Versammeln hinaus ein Festkleben, gezieltes Blockieren und keine vorherige Ankündigung erfolgt seien. Für Autofahrer habe es kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben, zudem sei die Aktion zur Hauptverkehrszeit vor den Osterfeiertagen erfolgt.
Schuldmindernd wertet das Gericht, dass Benjamin F. passiv gehandelt, seit zwei Jahren keine Aktionen mehr durchgeführt und Einsicht gezeigt habe. Am Ende spricht das Gericht den Angeklagten der Nötigung schuldig. Als Strafe muss Benjamin F. 80 Tagessätze zu je 8 Euro leisten, insgesamt also 640 Euro.