Offshore-Millionen  Steuereinnahmen fließen nach Wilhelmshaven

| | 15.12.2025 14:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Offshore-Windpark Riffgat rund 15 Kilometer nördlich der Insel Borkum. Ab 1. Januar 2026 fließen die Offshore-Gewerbesteuern an Wilhelmshaven. Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Offshore-Windpark Riffgat rund 15 Kilometer nördlich der Insel Borkum. Ab 1. Januar 2026 fließen die Offshore-Gewerbesteuern an Wilhelmshaven. Foto: Sina Schuldt/dpa
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Die Landesregierung hat am Montag trotz Protesten die Verordnung wie angekündigt beschlossen. Anfang 2026 soll es darüber Gespräche mit Ostfrieslands Kommunen geben.

Hannover/Ostfriesland - Es bleibt dabei – trotz der Proteste aus Ostfriesland: Die Offshore-Millionen aus den Windparks der Nordsee fließen ab 1. Januar 2026 der Stadt Wilhelmshaven zu. Das hat die Landesregierung an diesem Montag beschlossen.

Da es sich um eine Verordnung handelt, muss der Landtag nicht an der Entscheidung beteiligt werden, teilte die Staatskanzlei auf Nachfrage dieser Redaktion mit.

Landesregierung beschließt neue Verordnung für Offshore-Gewerbesteuer

Mit der Änderung der „Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten“ sichert das Land das Gewerbesteueraufkommen vor allem für Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste für Niedersachsens Kommunen, betont die Landesregierung in ihrer Mitteilung: Ohne die Änderung würde die Gewerbesteuer an die Kommunen gehen, in denen die Betreiber der Windparks vor der niedersächsischen Küste ihre Geschäftsleitung haben. „Diese liegen aber oftmals nicht in Niedersachsen. Dem Land und seinen Kommunen würden so erhebliche Steuereinnahmen entgehen, die ohne eine Änderung der Verordnung zu zwei Drittel in andere Länder abfließen würden“, teilt die Staatskanzlei mit.

Finanzminister Gerald Heere: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“

Wilhelmshaven profitiert, Ostfriesland verliert Einnahmen

Das Land erwartet für 2026 rund 110 Millionen Euro Gewerbesteuer-Einnahmen, die der Stadt Wilhelmshaven zufließen. Davon werden über den Kommunalen Finanzausgleich rund 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen umverteilt. Das Land Niedersachsen und der Bund erhalten gemeinsam – wie bislang auch – über die Gewerbesteuerumlage rund neun Millionen Euro. Wilhelmshaven profitiert von rund 36 Millionen Euro, die im Haushalt der Stadt bleiben.

Der Beschluss der Landesregierung, dass nur Wilhelmshaven hebeberechtigt für die Offshore-Millionen wird, sorgt in Ostfriesland für massiven Unmut: Die Städte und Landkreise fordern eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen auf die Kommunen, die auch die Lasten der Offshore-Branche tragen müssen. Die Städte und Landkreise hatten sich mit Unterstützung der Landtagsabgeordneten dafür eingesetzt, dass „für das Jahr 2026 zunächst der bisherige Status quo erhalten bleibt und die Stadt Norden die Gewerbesteuer somit in voller Höhe vereinnahmt“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Matthias Arends (Emden-Norden).

Gespräche über künftige Verteilung angekündigt

Dadurch wäre Arends zufolge Zeit gewonnen, um „gemeinsam mit allen betroffenen Küstenkommunen, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land eine tragfähige, faire und dauerhaft akzeptierte Lösung zu erarbeiten“.

Tatsächlich kündigte die Staatskanzlei an, dass Anfang 2026 mit den betroffenen Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden über das weitere Vorgehen gesprochen werden soll. „Ich nehme die angekündigte Gesprächsbereitschaft des Ministerpräsidenten ausdrücklich ernst und erwarte, dass diese ergebnisoffen geführt wird. Eine Lösung, die am Ende Bestand haben soll, muss von den betroffenen Regionen mitgetragen werden“, betont Arends.

Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Zuvor hatte das Land Niedersachsen in bestimmten gemeinde- und kreisfreien Gebieten die Gewerbesteuer selbst erhoben. Dies betraf vor allem Offshore-Windparks vor der Nordseeküste. Nachdem diese Praxis erstinstanzlich bestätigt worden war, entschied der Bundesfinanzhof anders: Die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Betriebsstätten im Küstenmeer dürfe ausschließlich auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden.

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