Offshore-Gewerbesteuer Selbst die Wind-Branche will von Wilhelmshaven nichts wissen
Die Offshore-Branche sieht die Hauptlast der Windenergie in Ostfriesland. Auch die IHK Ostfriesland und Papenburg lehnt die geplante Steuerregelung des Landes ab.
Ostfriesland/Hannover - Selbst die Offshore-Windkraftbranche steht hinter Ostfriesland und lehnt Wilhelmshaven als Empfängerin der Steuer-Millionen aus den Windparks auf See ab: Man wolle lieber nach dem Äquivalenzprinzip seine Steuern leisten, und zwar dort, wo tatsächlich die Hauptstandorte der Offshore-Betriebs- und Wartungsstützpunkte sind - „insbesondere auf Borkum sowie in Norddeich und Emden“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesverbands Windenergie Offshore (BWO).
Offshore-Branche stellt sich hinter Ostfriesland
Dem Branchenverband mit Sitz in Berlin gehören unter anderen EnBW, RWE und Vattenfall, aber auch die Unternehmen Ørsted und Northland Power mit Standorten in Norddeich und aus Emden Wind Multiplikator, EMS Maritime Offshore und NHC Northern Helicopter an.
Seit Wochen herrscht Unmut in Ostfrieslands Landkreisen und Städten über die Pläne des Landes, Wilhelmshaven als alleinige hebeberechtigte Kommune für die Offshore-Gewerbesteuern einzusetzen. Es geht um geschätzt 110 Millionen Euro.
Gerichtsurteil stärkt Kommunen
Hintergrund des Vorstoßes des Finanzministeriums in Hannover ist ein Rechtsstreit um die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von „gemeindefreien Gebieten“. Das trifft vor allem auf Offshore-Windparks in der Deutschen Bucht zu, die zwar zum Land Niedersachsen gehören, aber keiner einzelnen Gemeinde zugeordnet sind. Bislang hatte das Land über eine Verordnung die Gewerbesteuer für diese Gebiete erhoben und zum Großteil für sich eingenommen.
Gegen diese Praxis war die Stadt Oldenburg gerichtlich vorgegangen, denn eine Betreibergesellschaft für einen Offshore-Windpark in der Nordsee hat ihren Sitz in der Stadt.
Wilhelmshaven als alleinige Empfängerin umstritten
Der Bundesfinanzhof in München entschied im Dezember 2024 zugunsten der Stadt: Da die Gewerbesteuer eine kommunale Einnahme sei, dürfe ein Bundesland nicht als hebeberechtigte Gemeinde handeln und selbst die Gewerbesteuer erheben, lautete das Urteil. Vielmehr müssen eine oder mehrere Kommunen benannt werden, die die Gewerbesteuer erheben. Das Land entschied sich nun für Wilhelmshaven.
Das Argument: Als einziger Tiefwasserhafen Deutschlands sei die Stadt relevant als Anlandepunkt für den Offshore-Strom und auch sonst für die Energiewende. Das sieht die Offshore-Branche selbst indes ganz anders: „De facto weist die Stadt Wilhelmshaven einen vergleichsweise geringen Bezug zur betreffenden Offshore-Windenergie auf, insbesondere wenn für den tatsächlichen Betrieb der Offshore-Windenergieanlagen essenzielle – und damit zwingend zu berücksichtigende – Betriebs- und Wartungsstützpunkte Beachtung finden“, so der BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
Betriebs- und Wartungsstützpunkte im Fokus
Die Infrastruktur für Offshore-Windenergie - Liegeplätze für Service- und Crew-Transfer-Schiffe, Lager- und Logistikflächen, Werkstätten und Reparaturbereiche sowie Büro- und Koordinationsräume - liegen „regelmäßig in räumlicher Nähe zu den entsprechenden Offshore-Windenergieanlagen und keinesfalls überwiegend in der Stadt Wilhelmshaven“, so BWO. Und weil sich die betrieblichen Aktivitäten – und damit die für das Äquivalenzprinzip relevanten Lasten – auf die kleineren Betriebs- und Wartungshäfen konzentrieren, wollen die dort ansässigen Offshore-Firmen auch dort ihre Steuern zahlen.
Das Äquivalenzprinzip besagt, dass die Gewerbesteuer den Gemeinden einen Ausgleich verschaffen soll für die besonderen Lasten, die Gewerbebetriebe verursachen. Das sind zum Beispiel Verkehr, Flächenbedarf, Lärm und andere Emissionen.
IHK sieht Akzeptanz der Energiewende in Gefahr
„Wer die Energiewende trägt, darf nicht bestraft werden“: Auch die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg kritisiert die geplante Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen aus der Offshore-Windenergie. „Die Häfen in Emden und Norden-Norddeich, der Flughafen Emden sowie regionale Infrastruktur und Dienstleistungen sind entscheidend für Betrieb, Wartung und Logistik der Windparks auf See“, teilt IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard mit. „Die Belastungen und Kosten entstehen hier vor Ort – deshalb ist es nur gerecht, wenn auch die entsprechenden Steuereinnahmen in der Region bleiben“, betont er.
Zugleich warnt die IHK davor, dass die neue Regelung die Akzeptanz der Energiewende gefährdet: „Wenn den Regionen, die die Energiewende voranbringen, Mittel entzogen werden, fehlt der Anreiz, Offshore-Windenergie weiter auszubauen“, so Deinhard. Dies bremse den Fortschritt, statt ihn zu fördern. „Wer mehr Windkraft will, darf Ostfriesland nicht den Wind aus den Segeln nehmen.“
Streit um die Steuer-Millionen
Die Steuereinnahmen aus den Windparks auf See sollen sich allein für 2026 auf rund 110 Millionen Euro belaufen. Das Finanzministerium hat die Stadt Wilhelmshaven als Steuerkommune ausgewählt, weil das den größten Nutzen für alle bringe. Laut Modellrechnung des Finanzministeriums sollen über den kommunalen Finanzausgleich rund 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen umverteilt werden. Das Land erhält über eine Umlage 9 Millionen Euro. Für den Haushalt der finanzschwachen Stadt Wilhelmshaven blieben etwa 36 Millionen Euro übrig. Dagegen wehren sich die Landkreise und Städte in Ostfriesland. Denn durch diese Regelung bekommen die Gemeinden, die durch Anlandung, Kabeltrassen und die Vorhaltung von Infrastruktur besonders betroffen seien, keine Entlastung, lautet ihre Kritik.
Für die Finanzexperten im Ministerium in Hannover ist der Knackpunkt ein etwas anderer: „Die Kritik der ostfriesischen Kommunen entzündet sich daran, dass sie ohne eine Änderung der Landesverordnung die Möglichkeit gehabt hätten, die gesamte Steuer zu erheben. Hiergegen hat sich die Landesregierung aber bewusst im Interesse aller Kommunen in Niedersachsen entschieden“, heißt es dort auf Nachfrage dieser Redaktion. Denn bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs war das Steueraufkommen aus der Offshore-Branche so verteilt: Das Land erhob die Offshore-Gewerbesteuer für die Windparks auf See - rund 90 Prozent des gesamten Aufkommens. Man nennt das Zerlegungsanteil. Die Kommunen konnten einen Anteil von 10 Prozent der Gewerbesteuer erheben, wenn sich die Geschäftsleitung von Offshore-Unternehmen in ihrem Gebiet befand. „Die neue Verordnung wird das nicht ändern“, betont ein Sprecher des Ministeriums.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs wird seit Ende August umgesetzt. Konkret bedeutet das, dass das Land Niedersachsen bereits eingenommene Offshore-Gewerbesteuer der vergangenen Jahre an die Unternehmen zurückzahlen muss, soweit die zugrundeliegenden Bescheide noch änderbar („offen“) waren. In diesen Fällen kann die Kommune, in der sich die Geschäftsleitung befindet, die Offshore-Gewerbesteuer nacherheben, erläutert das Ministerium. Sie bekäme dann also neben der Gewerbesteuer für den Sitz der Geschäftsleitung - die 10 Prozent - auch die Offshore-Gewerbesteuer - die restlichen 90 Prozent. Das führte dazu, dass man in der Stadt Norden Ende September über eine Gewerbesteuernachzahlung in Höhe von 90 Millionen Euro jubeln konnte. Geht es nach den bisherigen Plänen des Finanzministers, war der Jubel einmalig: Dann würden 90 Prozent der Offshore-Millionen nach Wilhelmshaven und danach über den Finanzausgleich in klamme Kommunen in ganz Niedersachsen fließen. „Norden und die anderen betroffenen Kommunen werden dadurch nicht schlechter gestellt als vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs. Sie können weiter 10 Prozent der Gewerbesteuer erheben, sofern sie Geschäftsleitungsgemeinde sind – so wie bisher auch“, so der Ministeriumssprecher. Die kommunalen Spitzenverbände haben übrigens nichts gegen den Vorschlag des Finanzministeriums, heißt es aus Hannover. Nur der Ministerpräsident ist nicht ganz glücklich: Olaf Lies - gebürtiger Wilhelmshavener - hatte von vornherein befürchtet, dass der Vorschlag, in der Jadestadt die Offshore-Millionen zu erheben, am Ende ihm auf die Füße fällt.So sieht es das Finanzministerium:
Einmaliger Jubel über 90 Millionen?