Ostercappeln Erster Vogelgrippe-Ausbruch in Geflügelbetrieb im Kreis Osnabrück: 9000 Tiere getötet
Erstmals in diesem Jahr ist in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Osnabrück die Vogelgrippe ausgebrochen. 9000 Tiere mussten bereits am Samstag getötet werden. Der Landkreis hat eine großräumige Sperrzone eingerichtet – die Lage bleibt angespannt.
Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Ostercappeln hat am Samstag, 6. Dezember, umfangreiche Maßnahmen ausgelöst. Wie der Landkreis Osnabrück mitteilt, handelt es sich in diesem Jahr um den ersten bestätigten Fall der hochansteckenden Viruserkrankung in einem Betrieb im Kreisgebiet. Nach Angaben des Kreissprechers Burkhard Riepenhoff mussten rund 9000 Tiere getötet werden.
„Die Tötung hat am Samstag, 6. Dezember, stattgefunden“, bestätigte Riepenhoff auf Anfrage unserer Redaktion am Montag. Die Keulung sei aus tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gründen unumgänglich gewesen. Noch am selben Tag seien die Kadaver abtransportiert worden. Anschließend habe eine umfassende Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes begonnen. Diese Maßnahmen müssen den Angaben zufolge nach einer Woche erneut durchgeführt werden. Nach 42 Tagen gelten die seuchenrechtlichen Vorgaben als abgeschlossen.
Der Landkreis richtete umgehend eine Sperrzone ein. Sie umfasst eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern rund um den Ort des Geflügelbestandes in Ostercappeln-Haaren und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb.
In dieser Überwachungszone liegen Gebiete aus folgenden Städten und Gemeinden:
Innerhalb dieser Zone gilt Stallpflicht sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel. Eine interaktive Karte auf der Landkreis-Homepage unter www.lkos.de/bekanntmachungen zeigt das exakte Ausmaß des Sperrgebiets. Geflügelhalter können prüfen, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen. Die Stallpflicht muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung umgesetzt werden.
Außerhalb der Sperrzone gilt weiterhin ausschließlich die Stallpflicht für definierte Risikobetriebe. Eine kreisweite Aufstallung wird derzeit nicht angeordnet. „Zum jetzigen Zeitpunkt wird weiterhin nur eine Stallpflicht für Risikobetriebe außerhalb der Sperrzone angeordnet“, sagte Riepenhoff. Allerdings könne sich diese Einschätzung ändern: „Bei weiteren Ausbrüchen kann es auch noch zu einer kreisweiten Aufstallpflicht kommen.“
Bislang gab es im Osnabrücker Land in diesem Jahr nur Verdachtsfälle, die sich laut Riepenhoff aber nicht bestätigten. Außerdem wurden ab dem 24. Oktober mehrere tote Wildvögel im Kreisgebiet gefunden, die an der Seuche gestorben waren. Zudem betreffen Sperrzonen aus Ausbrüchen in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg, Diepholz und Gütersloh ebenfalls Teile des Landkreises Osnabrück.
Niedersachsen verzeichnet in diesem Jahr einen historischen Höchststand an getöteten Tieren aufgrund der Vogelgrippe. Mit über 100 Millionen gehaltenen Geflügeltieren ist das Bundesland das wichtigste Geflügelzentrum Deutschlands – entsprechend groß ist die Gefahr weiterer Ausbrüche.