Urteil  Nach Amtsmissbrauch – Schulte predigt nun in Friesoythe

Matthias Bänsch
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Von Matthias Bänsch
| 03.12.2025 14:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wechselt als Pastor nach Friesoythe: der ehemalige Dompropst Kurt Schulte. Foto: Bistum Münster/Johannes Hörnemann
Wechselt als Pastor nach Friesoythe: der ehemalige Dompropst Kurt Schulte. Foto: Bistum Münster/Johannes Hörnemann
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Der gebürtige Cloppenburger Kurt Schulte ist zwar vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Allerdings wurde dem Ex-Dompropst Amtsmissbrauch nachgewiesen.

Friesoythe/Münster - Das Bistum Münster hat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, den Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens gegen den früheren Münsteraner Dompropst Kurt Schulte bekannt gegeben. Demnach wird der gebürtige Cloppenburger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen.

Gleichzeitig wurden gegen Schulte Strafmaßnahmen ausgesprochen, weil sich dieser nach Überzeugung des Kirchengerichts Augsburg des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht habe. In der Konsequenz darf Schulte in den kommenden fünf Jahren keine Ämter mit Weisungsbefugnissen bekleiden. Die Personalkonferenz des Bistums Münster habe inzwischen auch entschieden, dass Kurt Schulte als Pastor in die Pfarrei St. Marien in Friesoythe wechselt. Die Stelle – ohne Leitungsaufgaben – soll Schulte bereits am 1. Januar 2026 antreten.

Vorwürfe wurden im Sommer 2022 öffentlich

Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Dompropst in Münster wurden im Sommer 2022 öffentlich bekannt. Auslöser war die zu diesem Zeitpunkt abgeschlossene Studie zu sexuellem Missbrauch im Bistum Münster. Zwei Personen hatten unabhängig voneinander beim Bistum Münster grenzüberschreitendes, unangemessenes Verhalten Schultes angezeigt. Der Dompropst wurde daraufhin – offenbar auch auf eigenen Wunsch hin – beurlaubt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Kurt Schulte selbst wies die erhobenen Vorwürfe zurück. Im Dezember 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den gebürtigen Cloppenburger ein. Schon zu diesem Zeitpunkt teilte das Bistum wiederum mit, dass Schulte in einem unabhängig davon laufenden Verwaltungsstrafverfahren durch den Offizial des Bistums Osnabrück für schuldig befunden und verurteilt wurde. Geklagt hatten das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus-Dom. In diesem Verfahren ging es um Geheimnisverrat. Schulte habe unbefugt vertrauliche Unterlagen an Dritte weitergegeben. Darunter hätten sich laut Angaben des Bistums Münster auch Personalunterlagen befunden.

Kirchengericht stellt „unangemessene private Nachrichten“ fest

Das Kirchengericht Augsburg kam nun zu dem Schluss, dass Kurt Schulte sein Amt missbraucht habe. Konkret habe er in seiner Funktion als Vorgesetzter über seinen dienstlichen E-Mail-Account eine ihm unterstellte Person „unangemessene private Nachrichten zukommen“ lassen, heißt es am Mittwoch. Dabei habe er sich kirchenrechtlich strafbar gemacht. Das Gericht legte deshalb neben dem fünfjährigen Verbot, Ämter mit Weisungsbefugnissen auszuüben, ein räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot für Schulte zum Schutz der betroffenen Person fest.

Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Münsteraner Kirchengericht, das Offizialat. Zuvor war er unter anderem als Propst in Vechta und zuvor als Pfarrer in Dinklage tätig. Zum Priester war er 1991 geweiht worden.

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