Kinderpornografie Haftstrafe für 26-jährigen Barßeler
Das Amtsgericht Cloppenburg hat einen 26-jährigen Mann aus Barßel wegen des Besitzes von zehntausenden kinder- und jugendpornographischen Dateien verurteilt. Es ist eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.
Barßel - Wegen vieltausendfachen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Bilder und Videos hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Cloppenburg einen 26-jährigen Mann aus Barßel zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über Jahre hinweg eine große Menge an Dateien gesammelt und akribisch katalogisiert hat. Berücksichtigt wurde dabei, dass der Mann als neunjähriges Kind selbst Opfer eines sexuellen Missbrauchs brutaler Art geworden war. Aus dem Opfer von einst sei heute jedoch ein Täter geworden, stellte die Vorsitzende Richterin fest.
Missbrauch in der Kindheit
Den Missbrauch aus seiner Kindheit habe er immer mit sich herumgetragen, so der Barßeler. „Es wurde niemals darüber geredet und durfte es auch nicht“, berichtete der Angeklagte. Das sei ein „Tabuthema“ gewesen, obwohl der damalige Täter aus der eigenen Verwandtschaft stammte und auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.
Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger ein vollumfängliches Geständnis vortragen. Er schäme sich seiner Taten zutiefst, bedauerte der Mann. Er sei „unendlich erleichtert“, dass nun alles aufgeflogen sei. Bereits im Alter von zwölf Jahren habe sein Konsum von Pornobildern und -filmen begonnen. Über die Jahre habe sich die Sexsucht ständig gesteigert – von pornographischen Bildern mit Gewaltdarstellungen bis hin zu kinder- und jugendpornographischen Dateien und Videos. „Ich bin abgestumpft“, räumte er ein.
Ins Netz von US-Providern geraten
Im April 2024 geriet der Angeklagte ins Netz von US-Providern, die im Internet strafbare pornographische Inhalte sammeln und an die Staatsanwaltschaften weitergeben. Die Staatsanwaltschaft Hannover, zentral zuständig für Niedersachsen, erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss für das Haus des Barßelers und wurde im Schlafzimmer fündig. Dort hatte der Mann 82.000 kinderpornographische Dateien gespeichert, davon allein 50.000 Videos. Hinzu kamen 9.000 jugendpornographische Dateien. „Eine schier unfassbare Menge und Bandbreite“, stellte der Staatsanwalt fest. Das sprenge jeglichen Rahmen und sei „außergewöhnlich“.
Der Angeklagte befindet sich seit einem halben Jahr in ambulanter sexualtherapeutischer Behandlung. Dem Anklagevertreter reichte das jedoch nicht. Obwohl der Angeklagte nicht vorbelastet ist, verlangte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe, um dem Barßeler eine „Knasterfahrung zu ersparen, die einem solchen Täter droht“.
Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Das Gericht verurteilte den Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die „erschreckend hohe Anzahl der Bilder und Filme“ erfordere eine solche Strafe, betonte das Gericht und riet dem Mann dringend, eine stationäre Therapie zu machen. „Nutzen Sie die Zeit. Das Unrecht, was Ihnen als Kind widerfahren ist, erleben jetzt die Kinder in der Pornoindustrie, was Leute wie Sie fördern“, gab die Richterin ihm mit auf den Weg.
Der Verteidiger kündigte Berufung und eine zwischenzeitliche stationäre Behandlung an, um dann beim Landgericht mit einer günstigeren Prognose doch noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen.