Sperrzone Geflügelpest-Ausbrüche in Putenbetrieben in Garrel
Die 11.100 Puten sind nach Auskunft des Landkreises Cloppenburg bereits „tierschutzgerecht getötet worden“. Laut Kreisbehörde ist die Geflügelpest mittlerweile in 30 Betrieben festgestellt worden.
Landkreis Cloppenburg/Garrel - In immer mehr Betrieben im Landkreis Cloppenburg wird die Geflügelpest festgestellt. An diesem Sonntag, 23. November 2025, teilte Frank Beumker, Pressesprecher des Landkreises Cloppenburg, mit, dass in der Gemeinde Garrel weitere Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in zwei Putenbetrieben nachgewiesen worden sind. „Die Ausbrüche hat das Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt. Die Bestände mit 7.800 rund 15 Wochen alten Puten und 3.300 Puten, die 15 Wochen alt waren, wurden tierschutzgerecht getötet“, heißt es in einer Mitteilung der Kreisbehörde. Laut Pressesprecher Beumker sind somit im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober schon 30 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 337.500 Puten und 5.300 Enten betroffen.
Der Landkreis Cloppenburg hat zwei tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Festlegung von Sperrzonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Die Allgemeinverfügungen treten am Montag, 24. November 2025, um Mitternacht in Kraft. „Um die Nutzgeflügelbestände mit dem positiven Virusnachweis werden als Sperrzone jeweils eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone festgelegt“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel und Garrel. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel, Bösel, Emstek, Garrel, Lastrup, Molbergen und Saterland sowie in den Städten Cloppenburg und Friesoythe. In der gesamten Sperrzone (Schutzzonen und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt. „Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten“, so Beumker.
Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt ebenfalls am 24. November 2025, 0.00 Uhr, in Kraft. „Für das Gebiet der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel und Molbergen sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe wird festgelegt, dass Geflügelbestände im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen“, führte Beumker aus.