Osnabrück „Es gibt millionenschwere Erben, die angesichts der Gesetzeslage ein Störgefühl entwickeln“
Der Staat ist klamm. Soll er deshalb superreiche Erben finanziell stärker zur Ader lassen? Die Debatte darüber versandet meist schnell. Doch das könnte sich bald ändern. Ein Gespräch mit Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Deutschlands Wirtschaftsweise haben soeben die Debatte über eine Erbschaftssteuerreform befeuert – und bekommen dafür Zustimmung von Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Die Volkswirtin und Wirtschaftsjuristin macht sich für ein Steuersystem stark, das sich am Gemeinwohl orientiert, und sieht dabei in Deutschland noch Luft nach oben. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die Bundesregierung bald zum Handeln zwingen – etwas anderes sei aber mindestens ebenso wichtig, sagt Julia Jirmann. Was das ist? Wir haben nachgefragt:
Frage: Frau Jirmann, die Wirtschaftsweisen haben in ihrem Jahresgutachten 2025/26 eine Erbschaftsteuerreform angemahnt. Müssen sich Otto Normal-Verbraucher Sorgen machen, wenn sie das Ersparte oder ein Haus an die Kinder vererben?
Antwort: Nein, es geht um sehr, sehr große Vermögen und überhaupt nicht um die kleinen Freibeträge oder um Omas Häuschen. Ganz im Gegenteil, mit einer Reform ist sogar wahrscheinlich, dass die Freibeträge, also das, was normale Menschen übertragen können, noch steigen.
Frage: Die Sachverständigen raten dazu, Sonderregeln einzuschränken und die Erbschaftssteuer stärker am Prinzip der Leistungsfähigkeit zu orientieren. Was heißt das konkret?
Antwort: Aktuell gilt, auf besonders große Vermögen fallen besonders niedrige Steuersätze an. Für superreiche Unternehmenserben gibt es immer noch Schlupflöcher und Ausnahmetatbestände. Eine Reform, die diese Privilegien abschafft und dafür sorgt, dass alle Vermögen entsprechend ihrer Größe und Leistungsfähigkeit angemessen besteuert werden, würde für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.
Frage: Arbeitgeberverbände und Familienunternehmen tun die Debatte gern als „Neiddebatte” ab, Unternehmenserben zahlten bereits genug Steuern. Was entgegnen Sie?
Antwort: Die Erbschaftsteuer insgesamt macht nur rund ein Prozent der Steuereinnahmen aus. Zwar gibt es auf dem Papier hohe Steuersätze, die in der Praxis aber oft nicht zur Anwendung kommen. Der Allgemeinheit entgehen so Milliarden. Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer stehen den Ländern zu, und die könnten zusätzliches Geld zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben gut gebrauchen. Bereits seit vielen Jahren investieren Unternehmen zu wenig. Gleichzeitig halten sie im Schnitt hohen Cashreserven, investieren im Ausland oder am Finanzmarkt, aber eben nicht in den Standort Deutschland. Mit öffentlichen Investitionen ließen sich die Bedingungen für viele Unternehmen verbessern. Zusätzliche Einnahmen könnten auch in Bildung fließen, das erhöhte die Chancengleichheit. Oder man könnte damit den Vermögensaufbau junger Menschen unterstützen.
Frage: Fehlt es an Einsicht bei den besonders Betuchten?
Antwort: Es gibt durchaus auch Vermögende, wie etwa in der Vermögen-Initiative „taxmenow“ (Besteuere mich jetzt; Anm. d. Red.) von millionenschweren Erben und Unternehmern, die ihre eigenen Privilegien kritisieren. Es gibt also durchaus sehr reiche Menschen, die angesichts der bestehenden Gesetzeslage ein berechtigtes Störgefühl entwickeln.
Frage: Würde eine Reform der Erbschaftssteuer der öffentlichen Hand zusätzliche Einnahmen bringen, die mehr sind als Peanuts?
Antwort: Durch den Wegfall der der Ausnahmen für Unternehmensvermögen ließen sich zusätzlich acht bis neun Milliarden Euro jährlich erzielen. Damit kann man schon ein bisschen was machen. Und es wäre ein Signal, dass auch sehr, sehr Vermögende ihren Beitrag zu dem leisten, was für uns als Gesamtgesellschaft ansteht – gerade in Zeiten, in denen große Bevölkerungsgruppen den Gürtel enger schnallen müssen. Wenn in sozialen Bereichen Kürzungen drohen, wäre es wohl nur gerecht, wenn der Staat seine indirekten Subventionen über die Erbschaftssteuer für besonders Reiche zurückfahren würde.
Frage: Die Wirtschaftsweisen haben die Reformforderung nicht einstimmig erhoben. Die Ökonomin Veronika Grimm warnt, in der wirtschaftlich angespannten Lage mit wenig privaten Investitionen sei ein solches Vorgehen fahrlässig. Macht sie damit einen Punkt?
Antwort: Dass wir gegenwärtig weniger Investitionen haben, könnte auch daran liegen, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten vor allem zu einer Erbenrepublik geworden sind. Unternehmerische Entscheidungen werden inzwischen stark von der Erbengeneration getroffen und nicht mehr von den Gründern. Verschiedene Studien zeigen, dass Unternehmen im Schnitt schlechter performen, also schlechtere Investitionsentscheidungen treffen und weniger Gewinne erwirtschaften, sobald der Unternehmensnachfolger ein Familienmitglied ist. Die Erbschaftssteuer in ihrer heutigen Form sorgt eher für Besitzstandswahrung als für Innovation. Trotzdem soll der Familienspross natürlich erben dürfen. Aber es gibt keine ökonomische Rechtfertigung, ihn steuerlich so stark zu bevorzugen, wie wir es aktuell tuen. Einem Nicht-Erben, der für die Gründung eines Unternehmens einen Kredite aufnehmen muss, muten wir deutlich mehr zu.
Frage: Macht es Ihnen Hoffnung, dass es in der Koalition inzwischen jenseits von Sozialdemokraten nun auch in der Union Stimmen gibt, zum Beispiel beim CDU-Arbeitnehmerflügel, die mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer fordern?
Antwort: Die Debatte kommt immerhin in Bewegung. Positiv ist, dass inzwischen in fast allen Parteien angekommen ist, dass die großzügigen Ausnahmen in der Erbschaftsteuer reformbedürftig sind. Die CDU setzt allerdings vor allem auf eine sogenannte Flat Tax von zehn Prozent. Ein solcher Einheitssteuersatz würde zwar dazu führen, dass heute nahezu vollständig befreite Unternehmensvermögen etwas höher besteuert werden – ein kleiner Schritt in Richtung Fairness. Insgesamt aber würde dieses Modell die Einnahmen reduzieren und große private Vermögen sogar entlasten. Gerechter wäre eine wirklich progressive Steuer: Wer ein sehr großes Vermögen erbt, sollte auch einen höheren Anteil zahlen als Menschen, die nur kleinere Summen erhalten.Und in puncto Gerechtigkeit: Superreiche mit Vermögen jenseits von hundert Millionen Euro tragen heute im Schnitt heute weniger zum Haushalt bei als die arbeitende Mitte. Eine Vermögensteuer für Superreiche könnte hier einen notwendigen Ausgleich schaffen, aber bei diesem Thema zeigt sich die CDU noch nicht gesprächsbereit.
Frage: Aber es gibt doch die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte, genügt das nicht?
Antwort: Ja, aber Superreiche zahlen diese Abgeltungssteuer oft nicht, weil sie die Kapitalerträge in Holding-Gesellschaften zwischen parken und nicht auf ihr Privatkonto ausschütten. Und dann fällt diese Abgeltungssteuer nicht an.
Frage: Droht nicht eine Kapitalflucht, wenn die Politik den besonders Vermögenden mit höheren Erbschaftssteuern kommt?
Antwort: Wir haben in Deutschland eine gut funktionierende Exit-Tax, eine Wegzugsteuer, die uns vor Steuerflucht schützt. Deutschland ist nicht erpressbar.
Frage: Die Erbschaftssteuer beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung könnte die Bundesregierung zu Nachbesserungen zwingen. Was erwarten Sie?
Antwort: Leider fällt die Entscheidung nicht mehr in diesem Jahr. Ich bin mir aber relativ sicher, dass das Erbschaftssteuerrecht, so wie es aktuell ausgestaltet ist, nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gericht hat es ja bereits in der Vergangenheit schon einmal beanstandet; der Gesetzgeber hat aber nur unzureichend nachgebessert. Unabhängig davon, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aber ausfällt, brauchen wir eine Debatte darüber, ob wir die Erbengesellschaft immer weiter vorantreiben oder eine Leistungsgesellschaft sein wollen. Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung darüber, ob wir Erbschaften ein Stück weit höher besteuern und dann im Gegenzug mittlere Arbeitseinkommen langfristig nicht noch stärker mit Steuern und vor allem mit Sozialbeiträgen belasten.