Lüneburg Doktorandin verklagt Ghostwriter: Warum man sich mit dieser Schummelei nicht strafbar macht
17.000 Euro für eine schlechte Doktorarbeit: Die Klage gegen einen Ghostwriter zeigt, wie lukrativ das Geschäft mit der akademischen Schummelei sein kann. Derweil warnen Experten vor der nächsten Herausforderung: Arbeiten, die von Künstlicher Intelligenz verfasst werden.
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Eine Soziologin hatte einen Ghostwriter beauftragt, ihr bei der Abfassung ihrer Doktorarbeit zu helfen. Für ein Manuskript von 130 Seiten hatte die Studentin knapp 17.000 Euro bezahlt. Weil sie mit der Qualität des Textes aber nicht zufrieden war, forderte sie das Geld zurück – und zog vors Lüneburger Landgericht.
Womöglich ist der Frau der Rummel, den der Fall auslöste, zu viel geworden. Jedenfalls hat sie kürzlich beantragt, die Klage zurückzuziehen. Jetzt hat der beklagte Ghostwriter dem zugestimmt, es wird also kein Urteil geben.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, zu dem es bei Dissertationen, Abschlussarbeiten, aber immer wieder auch bei einfacheren studentischen Prüfungen kommt. In einer Umfrage aus dem Jahr 2013 gaben immerhin 18 Prozent der befragten Studenten an, schon einmal plagiiert, also fremde Texte in eigenen Aufsätzen übernommen zu haben, ohne sie als Zitat kenntlich zu machen.
Unstrittig im Lüneburger Fall ist, dass der Ghostwriter der Studentin eine Literaturrecherche geliefert und dafür 2.500 Euro in Rechnung gestellt hat. Und er hat ihr auch einen Text geschrieben, der 120 Euro pro Seite kosten sollte. Nur: Ob dieser Text als Entwurf der Dissertation gedacht war oder nur als Stoffsammlung, daran scheiden sich die Geister. Das eine wäre ein klarer Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten, das andere womöglich nicht.
Die Richterin ließ jedenfalls durchblicken, dass es plausibel sei, dass der strittige Text tatsächlich die Doktorarbeit selbst werden sollte. Das wäre entscheidend, denn: Wäre dem tatsächlich so, könnte der Vertrag sittenwidrig sein.
Das ist sogar die Rechtsauffassung des Verteidigers des Ghostwriters. Was bizarr klingt, hätte für den Beklagten nämlich eine positive Konsequenz: Die Klägerin hätte keinen Anspruch auf Erstattung. Sittenwidrige Verträge lassen sich vor Gericht nicht durchsetzen. Wer sich auf sie einlässt und enttäuscht wird, hat Pech gehabt.
In dem entsprechenden Paragraphen 138 BGB heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.” Anwendung fand dieser Paragraph bis 2002 etwa im Bereich der Prostitution. Weil sie ebenfalls als sittenwidrig galt, konnten Prostituierte von ihren Kunden etwa vor Gericht keine Bezahlung einfordern.
Doch Sittenwidrigkeit ist das eine, Strafbarkeit etwas anderes. So ist etwa die Einreichung einer Doktorarbeit, die ein Plagiat ist oder von einem Ghostwriter geschrieben wurde, wohl sittenwidrig, aber nicht strafbewehrt. Auch die Dienstleistung des Ghostwritings ist nicht strafbar.
Sollte sich das ändern?
Oliver Lepsius winkt ab. Der Münsteraner Rechtsprofessor hat das Buch „Inszenierung als Beruf. Der Fall Guttenberg” herausgegeben. In der Plagiatsaffäre um den damaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg im Jahr 2011 zählte Lepsius zu den scharfen Kritikern des CSU-Politikers. Lepsius fragt, welches Rechtsgut durch wissenschaftliche Täuschung verletzt werde und wer eigentlich ein Opfer sei. Gehört Ghostwriting ins Strafgesetzbuch? „Ich wäre da zurückhaltend”, sagt Lepsius. „Nicht jedes unmoralische Verhalten ist ein Fall für den Strafrichter.”
Unterdessen haben Hochschullehrer wie Lepsius es seit einigen Jahren mit einer neuen Art von wissenschaftlichem Fehlverhalten zu tun: mit Arbeiten, die in starkem Umfang von Künstlicher Intelligenz geschrieben wurden. Lepsius rät Studenten aber, an der Hochschule die Finger von der KI zu lassen. „Sie können ja noch gar nicht einschätzen, was stimmt und was nicht”, meint er. Außerdem: Wer Studienarbeiten mit KI anfertige, könne kaum Selbstbewusstsein und Stolz auf die eigene intellektuelle Leistung entwickeln, sagt Lepsius: „Wer als Student an der Uni mit KI arbeitet, wird ein ängstlicher Mensch.”
Update-Hinweis: Am 19. November 2025 hat das Landgericht Lüneburg mitgeteilt, dass die beklagte Partei der Rücknahme der Klage zugestimmt hat. Damit wird es keine Entscheidung des Gerichts in der Sache geben. Wir haben den Text daher an der entsprechenden Stelle aktualisiert.