Lüneburg  Doktorandin verklagt Ghostwriter: Warum man sich mit dieser Schummelei nicht strafbar macht

Dr. Philipp Ebert
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Von Dr. Philipp Ebert
| 17.11.2025 09:01 Uhr | 0 Kommentare
Hier geht es um Titel und Thesen: Vor dem Landgericht Lüneburg hat eine Doktorandin ihren Ghostwriter verklagt. Foto: Philipp Schulze/dpa
Hier geht es um Titel und Thesen: Vor dem Landgericht Lüneburg hat eine Doktorandin ihren Ghostwriter verklagt. Foto: Philipp Schulze/dpa
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17.000 Euro für eine schlechte Doktorarbeit: Die Klage gegen einen Ghostwriter zeigt, wie lukrativ das Geschäft mit der akademischen Schummelei sein kann. Derweil warnen Experten vor der nächsten Herausforderung: Arbeiten, die von Künstlicher Intelligenz verfasst werden.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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