Osnabrück  Steuerfreiheit für Hunde aus dem Tierheim: AfD Osnabrück fordert, was es schon lange gibt

Wilfried Hinrichs
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Von Wilfried Hinrichs
| 03.11.2025 13:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wer einen Hund aus dem Tierheim Osnabrück kauft, bekommt im ersten Jahr die Hundesteuer über einen Umweg erstattet. Foto: Lars Schroer
Wer einen Hund aus dem Tierheim Osnabrück kauft, bekommt im ersten Jahr die Hundesteuer über einen Umweg erstattet. Foto: Lars Schroer
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Alexander Garder, einziger Vertreter der AfD im Osnabrücker Stadtrat, schlägt vor, Hundehaltern die Hundesteuer zu erlassen, wenn der Vierbeiner aus dem Tierheim kommt. Garder hat dabei etwas Wichtiges übersehen.

Einiges spricht auf den ersten Blick für den Antrag, den AfD-Ratsmitglied Alexander Garder für die Ratssitzung am Dienstag eingebracht hat. Er schlägt vor, dass die Stadt Osnabrück befristet auf die Hundesteuer verzichtet, wenn ein Hund aus dem Osnabrücker Tierheim stammt. Er wusste bei der Formulierung des Antrags offenbar nicht, dass die Stadt das längst praktiziert. Und zwar seit über 20 Jahren.

Wer in Osnabrück wohnt und einen Hund aus dem Osnabrücker Tierheim zu sich aufnimmt, bekommt die Hundesteuer im ersten Jahr erstattet. Diese Regelung wird in der Friedensstadt im Grundsatz seit dem 1. Juli 2001 angewendet und wurde 2012 erweitert und rechtlich abgesichert, wie aus einer Protokollnotiz zur Ratssitzung vom 5. November 2024 hervorgeht.

In jener Ratssitzung vor genau einem Jahr war die Steuerfreiheit für Tierheimhunde schon einmal Thema. Den Antrag hatte die FDP/UWG-Gruppe eingebracht. Die Ratsmehrheit lehnte ihn ab, weil sie angesichts der bewährten Praxis keinen Handlungsbedarf sah.

Nun prescht AfD-Mitglied Garder mit dem gleichen Ansinnen vor. Einziger Unterschied: Er möchte eine Steuerbefreiung für drei Jahre in der Hundesteuersatzung verankert wissen. Das würde den Anreiz erhöhen, ein Tier aus dem Tierheim zu wählen, so Garder in seiner Begründung. Finanzielle Einbußen für die Stadt wären nicht zu erwarten, da die Stadt ja die Unterhaltskosten im Tierheim sparen würde.

Volker Bajus, Ratsmitglied der Grünen, erinnerte sich beim Lesen der Vorlage an die früheren Vorgänge. „Natürlich freue ich mich, dass Ideen der Grünen für Tierschutz eine breite Unterstützung haben. Das ist aber nichts Neues und dafür braucht es keine AfD“, teilte er unserer Redaktion mit. „Ich finde das ziemlich peinlich für die AfD.“

Bajus erinnerte daran, dass sein Fraktionskollege Michael Hagedorn schon 2011 den Anstoß gegeben hatte, die Steuerfrage rechtssicher zu regeln. Juristen sind in der Tat zurückhaltend, wenn es um eine pauschale Steuerbefreiung für Tierheimhunde geht.

Der Fachbereich Recht der Verwaltung wies 2011 darauf hin, dass die Herkunft des Hundes laut niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz kein geeignetes Unterscheidungsmerkmal für die Bemessung der Steuer sein dürfte und rechtlich anfechtbar wäre.

Um rechtlich auf sicherem Boden zu stehen, schlug die Verwaltung 2011 vor, das seit 2001 bewährte System der Bezuschussung fortzuführen. Wer dem Tierheim einen Hund abkauft, muss das Tier innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Osnabrück anmelden und eine Kaufbescheinigung des Tierheims vorgelegen.

Dann erhält der Hundehalter einen Zuschuss in Höhe des Jahressteuersatzes von derzeit 120 Euro gutgeschrieben. Kampfhunde sind davon ausgenommen. Von 2001 bis 2011 erstattete die Stadt die halbe Jahressteuer, ab 2012 auf Vorschlag der Grünen den vollen Satz.

Die Linkspartei wollte 2011 noch einen Schritt weitergehen und Menschen mit geringem Einkommen die Hundesteuer erlassen. Das ist juristisch nicht möglich, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2008 entschied. Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandssteuer – wie die Kfz-Steuer. Besteuert wird der Besitz eines Gegenstandes.

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