Osnabrück  Namen von kirchlichen Missbrauchstätern nennen? Warum das nicht alle Opfer gutheißen

Raphael Steffen
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Von Raphael Steffen
| 29.10.2025 12:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Anders als das Bistum Aachen hat das Bistum Osnabrück bislang keine Liste mit den Namen mutmaßlicher Missbrauchstäter veröffentlicht. Foto: Michael Gründel
Anders als das Bistum Aachen hat das Bistum Osnabrück bislang keine Liste mit den Namen mutmaßlicher Missbrauchstäter veröffentlicht. Foto: Michael Gründel
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In einem radikalen Schritt hat das Bistum Aachen 2023 eine Liste mit den Namen von Beschuldigten sexualisierter Gewalt veröffentlicht. Andere Diözesen, darunter auch Osnabrück, lehnen dies bisher ab. Manche Betroffene haben sie dabei auf ihrer Seite.

Dass das Bistum Aachen vor zwei Jahren die Namen von mutmaßlichen Missbrauchstätern öffentlich gemacht hat, war ein in Deutschland beispielloser Schritt. Ziel des dortigen Bischofs Helmut Dieser war maximale Transparenz – und die Ermutigung möglicher Betroffener, sich zu melden. Das Bistum Osnabrück lehnt ein solches Vorgehen bislang jedoch ab.

Das ist nicht nur der Standpunkt von Bischof Dominicus Meier, der bei einer Pressekonferenz auf die Möglichkeit rechtlicher Auseinandersetzungen mit Hinterbliebenen der Beschuldigten verwies. Auch die ehemalige Justizministerin Barbara Havliza, Sprecherin der Monitoring-Gruppe im Diözesanen Schutzprozess, erinnerte an die Unschuldsvermutung: „Eigentlich alle Juristen raten dazu, mit Namen sehr zurückhaltend zu sein.“

Auf der Aachener Liste stehen nur die Namen von Männern, die zu Lebzeiten verurteilt worden waren oder gegen die Anschuldigungen erhoben werden, die die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) als plausibel eingestuft hat. Zudem werden nur solche Priester genannt, die vor mindestens zehn Jahren gestorben sind – Lebende haben einen Anspruch auf Resozialisierung, und Persönlichkeitsrechte enden nicht sofort mit dem Tod.

Bremst und verschleiert die Kirche also mal wieder bei der Aufarbeitung? Steht der Schutz der Täter über der Gerechtigkeit für die Opfer? Ganz so einfach ist es nicht. Mitunter wollen die Betroffenen selbst nicht, dass ihre Peiniger namentlich genannt werden. Sie befürchten, das könnte Rückschlüsse auf ihre eigene Identität zulassen.

Gerade, wenn die Opfer aus dem familiären Umfeld oder einer kleinen, dörflichen Gemeinde stammen, könnte sich schnell herumsprechen, wem da wohl was widerfahren ist. „Auch der Betroffenenrat sieht das, was Aachen gemacht hat, kritisch“, verdeutlichte jetzt Nicole Sacha, Mitglied in der für Osnabrück zuständigen Unabhängigen Aufarbeitungskommission Nord (UAK).

Das Gremium, dem als Vorsitzender der Hamburger Rechtsanwalt Otmar Kury und aus Osnabrück die Richter Thomas Veen und Ingo Frommeyer angehören, beaufsichtigt die Aufarbeitung in den Nordbistümern. Neben Osnabrück zählen dazu Hamburg und Hildesheim. Sacha befürwortete bei der Frage einer Veröffentlichung von Täternamen Einzelfallentscheidungen. „Nach einer individuellen Prüfung wären wir sehr dafür – global nicht.“

Erstmal wären die UAK-Mitglieder froh, wenn die Bistümer ihnen Zugang zu Daten und Zahlen gewähren würden. Dabei sträuben sich offenbar weniger die Bischöfe als vielmehr die Hausjuristen – sie argumentieren mit dem Datenschutz. In Hildesheim und Osnabrück seien dabei aber zuletzt Fortschritte erzielt worden, so Frommeyer. Das Bekenntnis von Dominicus Meier zum Schutzprozess begrüßte er ausdrücklich.

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