Prozesse Angeklagter nach Zugunglück: „Ich habe solche Schuldgefühle“

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Von dpa
| 28.10.2025 12:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Beide Angeklagten zeigen Reue. Foto: Peter Kneffel/dpa
Beide Angeklagten zeigen Reue. Foto: Peter Kneffel/dpa
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Mehr als drei Jahre ist das tragische Zugunglück mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten nun her. Zum Prozessauftakt fließen Tränen.

Im Prozess um das tödliche Zugunglück in Garmisch vor mehr als drei Jahren zeigen sich die beiden Angeklagten tief getroffen. „Ich habe solche Schuldgefühle“, sagte einer der Männer nach der Verlesung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor, weil er am Abend zuvor einen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten an der Strecke nicht weitergegeben habe. Er habe die Meldung nicht so verstanden, dass eine sofortige Reaktion nötig gewesen wäre, verteidigte sich der damalige Fahrdienstleiter. Die spätere Weitergabe habe er dann versäumt, „ich kann Ihnen nicht sagen, warum“, sagte der Mann unter Tränen.

Das Unglück ereignete sich im Juni 2022: Bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf geschätzt 4,75 Millionen Euro. Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

Urteil fällt im Januar

Dem zweiten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls fahrlässige Tötung vor. Er habe als Bezirksleiter Fahrbahn nicht dafür gesorgt, dass die beschädigten Gleisschwellen rechtzeitig ausgetauscht würden. Der rechtzeitige Austausch hätte das Todesgeschehen sicher verhindert, so die Staatsanwältin. Der Mann erklärte, er hätte der Sache mehr auf den Grund gehen können und auch müssen. „Jeden Morgen, jeden Tag, denke ich an den Unfall“, sagt. „Es tut mir sehr leid, dass ich das Unglück nicht habe verhindern können.“

Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt.

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