Prozess in Leer  Zwei teure Autos und ein Familienstreit – Frau vor Gericht

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 28.10.2025 07:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In dem Prozess ging es um teure Fahrzeuge. Symbolfoto: Benfe/pixabay
In dem Prozess ging es um teure Fahrzeuge. Symbolfoto: Benfe/pixabay
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Ein Vater hatte seine Tochter angezeigt. Es geht um einen Mercedes, einen BMW, Geld und den Kauf eines Lamborghinis. Die 26-Jährige musste sich wegen Diebstahls und Unterschlagung verantworten.

Leer - Hat eine junge Papenburgerin unrechtmäßig einen Mercedes AMG und einen BMW verkauft und einen Lamborghini gekauft? Um diese Vorwürfe ging es jetzt im Amtsgericht Leer. Verantworten musste sich eine 26-jährige Papenburgerin wegen Diebstahls und Untreue. Die Fahrzeuge gehörten einem Unternehmen aus dem Kreis Leer. Der Vater der Angeklagten, gleichzeitig Geschäftsführer der Firma, hatte im März 2022 bei der Polizei Strafanzeige gegen seine Tochter erstattet.

Mit Unterstützung eines Dolmetschers sagte der Vater der Angeklagten als Zeuge und Geschädigter vor dem Strafgericht aus. „Ich zittere, weil hier meine Tochter sitzt“, betonte er. In seiner Firma sei er seit 2019 als Geschäftsführer tätig gewesen. Nach einem Aufenthalt in seinem Heimatland sei er 2021 zum Betriebssitz im Kreis Leer zurückgekehrt. Dort habe er weder Personal noch Familienmitglieder angetroffen. Ebenfalls seien der Mercedes und der BMW verschwunden gewesen. Nach seinen Recherchen sei der Fokus schnell auf seine Tochter gefallen. Die Papenburgerin sei in seinem Betrieb als Büroangestellte tätig gewesen. Er habe ihr vertraut und ihr unter anderem Kontovollmachten für die Firma erteilt. Die von ihr unterschlagenen Fahrzeuge waren auf die Firma zugelassen worden. Allein der Neuwert des Mercedes habe bei 250.000 Euro gelegen.

Mercedes sei kein Geschenk an Tochter gewesen

Nach zwei Jahren sei zwar locker über den Verkauf der Fahrzeuge gesprochen worden, so der Vater. Allerdings habe er weder eine Vollmacht unterschrieben noch eine Zusage zum Verkauf der Fahrzeuge gegenüber seiner Tochter geäußert. Der Mercedes sei kein Geschenk an seine Tochter gewesen, wie es diese am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte. Genutzt habe das Fahrzeug in erster Linie die Papenburgerin, jedoch auch er selbst und im Betrieb arbeitende Betriebsangehörige. Er betonte, dass seine Tochter keine Geschäftsführerin war. Er habe auch keine Dokumente und Vollmachten unterschrieben, die den Verkauf der Fahrzeuge regeln.

Ein markanter Punkt war das Zerwürfnis zwischen ihm und seiner Familie durch die Trennung von seiner Ehefrau gewesen. Der Vater räumte ein, keinen Unterhalt für seine Frau gezahlt zu haben. Dafür habe er eine Halle neben dem Firmensitz auf den Namen seiner Ex-Frau umgeschrieben und eine Mietzahlung in Höhe von 5000 Euro im Monat zugesichert.

„Ohne sein Einverständnis lief nichts“

Als Zeugen sagten der Ex-Verlobte der Angeklagten sowie ein Bekannter von ihm dahingehend aus, dass es durchaus Gespräche mit dem Vater über den Verkauf der Fahrzeuge gegeben habe. Mit den Worten, wenn der Preis stimme, könne verkauft werden, habe der Vater sein Einverständnis gegeben. Der einstige Schwiegersohn in spe gab als Zeuge an, den Betrieb bis 2019 als Geschäftsführer geleitet zu haben. Der Vater seiner früheren Verlobten sei an allen Entscheidungen innerhalb des Betriebs beteiligt gewesen: „Ohne sein Einverständnis lief nichts“, sagte er.

Zum Abschluss der Beweisaufnahme kam die Mutter der Angeklagten als Zeugin zu Wort. Sie bestätigte, keinen Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen. Es sei richtig, dass ihr nach der Trennung im Jahr 2019 ein Grundstück mit Halle überschrieben worden sei. Von der vertraglich geregelten Miete in Höhe von 5000 Euro habe sie in den ersten fünf Monaten lediglich 2500 Euro überwiesen bekommen. Danach sei keine Miete mehr überwiesen worden. Vielmehr habe ihr Ex-Mann den Geldbetrag vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto geleitet. Sie habe sechs Anwälte zur Vertretung ihrer Interessen angesprochen. Alle hätten die Vertretung abgelehnt. Ein Anwalt hätte eingeräumt, von ihrem Ex-Mann unter Druck gesetzt worden zu sein, falls er die Vertretung seiner Ex-Frau übernimmt. Um nicht mittellos zu werden, habe ihre Tochter, die Angeklagte, sie finanziell unterstützt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich einen Freispruch für die Papenburgerin. Ob Vorgänge um die Verkäufe der Fahrzeuge innerhalb der Familie abgesprochen waren, konnte nicht geklärt werden. Weiterhin fehlt der Nachweis einer Unterschlagung. Auch die Umstände um die Halle mit den ausstehenden Mietzahlungen seien widersprüchlich gewesen. Der Tatbestand der Untreue sei hier nicht gegeben. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es handele sich um einen Familienstreit, der sich in zwei Lager aufteilen ließ. Die Aussagen der Zeugen seien diametral gewesen. Während der Verhandlung habe nicht geklärt werden können, welche Absprachen getätigt wurden und wer was gemacht hatte.

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