Hamburg  Kampf gegen kriminelle Organisationen: Unschuldsverm… – wie heißt das noch?

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 27.10.2025 06:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Kampf gegen Clan-Kriminalität beschlagnahmten Behörden alleine in Niedersachsen 2024 Autos und andere Wertgegenstände in Höhe von fünf Millionen Euro Foto: Polizeidirektion Oldenburg
Im Kampf gegen Clan-Kriminalität beschlagnahmten Behörden alleine in Niedersachsen 2024 Autos und andere Wertgegenstände in Höhe von fünf Millionen Euro Foto: Polizeidirektion Oldenburg
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Es ist eine Frage des Gerechtigkeitsempfindens: Der Staat sollte kriminellen Clans und anderen Organisationen möglichst einfach Luxus-Karren oder Villen wieder wegnehmen können. Aber komplett ohne Beweise? Das führt zu weit.

Sie stehen für Schießereien auf offener Straße, spektakuläre Raubüberfälle, Menschen und Drogenhandel: mafiöse Organisationen und kriminelle Clans. Manche protzen mit schnellen Autos und Luxusvillen. Und die deutschen Behörden? Sie kontern die schillernd-verruchte Welt mit einem scharfen Schwert, das eher nach Aktentasche klingt: Vermögensabschöpfung.

Der Kern: Wurden sie mit Geld aus kriminellen Machenschaften gekauft, kann der Staat auch Autos, Häuser oder Uhren einbehalten. Allein bei kriminellen Clans beschlagnahmten die niedersächsischen Ermittler 2024 so mehr als fünf Millionen Euro. Kriminalisten, Ermittler und selbst Richter sind der Überzeugung: Vermögensabschöpfung wirkt.

Und sie hat einen psychologischen Effekt. Der Staat bekämpft den Eindruck, dass kriminelle Banden ihn unterwandern mit der Formel: Hältst du dich nicht an die Regeln, nehm ich dir dein Auto weg. Das wirkt. Und wenn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) jetzt die Vermögensabschöpfung im Kampf gegen kriminelle Organisationen stärken will, handelt er augenscheinlich ganz im Sinne der Ermittler, denen damit ein wirkungsvolles Instrument in die Hand gegeben wird.

Dennoch, egal wie sehr es helfen könnte und so schön die Bilder sind, wenn man Kriminellen ihre Statussymbole wegnimmt: Die Idee der Beweislastumkehr geht zu weit. Derzeit muss der Staat beweisen, dass Eigentum mithilfe krimineller Machenschaften erworben wurde. Das ist gar nicht so schwierig: Es reicht, wenn einem Gericht die Lücke zwischen Einnahmen und Wert des Vermögens zu groß ist. Nach Plänen Dobrindts muss der Bürger selbst künftig beweisen, woher er Vermögen hat. Nette Idee, wenn das nur nachweislich Kriminelle trifft.

Doch so ist es vermutlich nicht. Und die Gefahr der Willkür ist einfach zu groß. Von der rechtsstaatlich so zentralen Unschuldsvermutung bleibt nichts übrig, wenn der Staat seinen Bürgern das Vermögen einfach wegnehmen kann – sofern diese nicht zweifelsfrei beweisen können, wie sie es erlangt haben. Ein Rechtsstaat schützt jeden Einzelnen gerade dann, wenn er verdächtigt wird. Die Unschuldsvermutung ist sein höchstes Gut. Dieses Gut kann man nicht nur wegen einiger krimineller Organisationen aufgeben.

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