Karlsruhe Urteil gefallen: Dürfen kirchliche Arbeitgeber Religion zur Einstellungsbedingung machen?


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2018 neu geprüft. Foto: IMAGO/Rene Traut
Viele Gerichte haben sich schon mit der Frage befasst, ob kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen eine bestimmte Religionszugehörigkeit von Bewerbern fordern dürfen oder nicht. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein früheres Urteil geprüft und neu bewertet.
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