Schutzsuchende aus der Ukraine Mehr Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland - neue Reiseregelung


Die Zahl ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland ist erneut gestiegen. Was gelockerte Ausreiseregeln und politische Entscheidungen in Nachbarländern damit zu tun haben könnten.
Die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland hat wieder zugenommen. Das mag einerseits mit den gelockerten ukrainischen Ausreiseregeln für junge Männer zu tun haben. Der sächsische Innenminister, Armin Schuster, vermutet aber noch einen anderen Grund.
Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, lebten Mitte Oktober rund 1,26 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland, die seit dem 24. Februar 2022 in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf ihre Heimat eingereist sind. Ein Jahr zuvor lebten rund 1,18 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik.
Gelockerte Regeln für junge Männer
Nach dem russischen Überfall im Februar 2022 wurde in dem osteuropäischen Land das Kriegsrecht verhängt, eine Mobilmachung angeordnet und seitdem regelmäßig verlängert. Wehrpflichtige Männer im Alter zwischen 22 und 60 Jahren können nur mit wenigen Ausnahmen das Land verlassen. Im August war das bis dahin geltende Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 22 aufgehoben worden, was zu erhöhten Ausreisezahlen von jungen Männern unter anderem nach Deutschland führte.
„Aktuell wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass es sich um eine erste Phase erhöhter Migration nach dem Inkrafttreten der im Sommer seitens der Ukraine beschlossenen Regelung handelt und die Zahl der schutzbegehrenden jungen Männer wieder abnehmen kann“, heißt es dazu aus dem Bundesinnenministerium.
Von den insgesamt 1.302.031 Ukrainern und vormals in der Ukraine lebenden Ausländern, die sich am 18. Oktober in Deutschland aufhielten und im Zusammenhang mit dem Krieg eingereist sind, sind 551.584 männlich.

EU-weite Aufnahme gilt mindestens bis März 2027
Einen Asylantrag müssen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland und anderen Staaten der Europäischen Union nicht stellen, weil sie nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie Aufnahme finden und damit auch sofort arbeiten dürfen. Eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2027 ist auf EU-Ebene bereits beschlossen.
Geringere Leistungen geplant
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 31. März 2025 nach Deutschland kommen, die geringeren Asylbewerberleistungen erhalten sollen - so wie in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn. Im Mai 2022 hatte der Bundestag entschieden, ihnen den Zugang zum Bürgergeld zu gewähren, wenn sie ihren Lebensunterhalt durch Einkommen und Vermögen nicht selbst decken können.
Das Vorhaben der Koalition befindet sich laut dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium aktuell noch in der regierungsinternen Abstimmung. Einen Referentenentwurf dazu, der die Regelung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, habe man bereits am 6. August vorgelegt. Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die schon länger in Deutschland sind, ändert sich durch die geplante Änderung nichts. Kritik an der geplanten Änderung kam unter anderem vom Paritätischen Gesamtverband, der Rückschritte bei der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter befürchtet.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) mahnte kürzlich eine rasche Umsetzung der geplanten Neuregelung an. Zeitdruck sieht er hier auch, weil in Polen unlängst das Aufenthaltsrecht für Ukrainer verschärft wurde. Künftig sollen sie Sozialleistungen wie Kindergeld nur noch dann erhalten, wenn sie in Polen arbeiten und Steuern zahlen.
Einige Ukrainer stellen Asylanträge
Obwohl ihr Aufenthalt in Deutschland durch die EU-Richtlinie mindestens bis März 2027 gesichert ist, entscheiden sich einige Ukrainer, hierzulande einen Asylantrag zu stellen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres gingen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 588 Asylerstanträge ukrainischer Staatsangehöriger ein. Im Vorjahreszeitraum hatten 805 Ukrainer erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt.