Ärger in Doppelhaushälften Streit zwischen Vermieter und Mieterpaar in Hesel eskaliert
Ein Vermieter und dessen Freund mussten sich in Leer vor Gericht verantworten. Ein Konflikt mit dem Mieter-Ehepaar war eskaliert. Der Vermieter lebte zuvor Wand an Wand mit dem Paar.
Leer - Ein Vermieter und dessen Freund mussten sich in Leer vor dem Strafgericht verantworten. Ein Konflikt mit einem Mieter-Ehepaar war eskaliert. In den Aussagen über den Tag im Oktober 2023 war von einer mutmaßlichen Axt und Faustschlägen die Rede. Allerdings hat es auch viele Lücken und Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen gegeben. Am Ende stand eine Verurteilung des Vermieters zu einer Geldstrafe. Aber eines nach dem anderen.
Dem 33-jährigen Vermieter aus Hesel und dem 30-jährigen Freund aus Moormerland wurde von der Anklage Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die damaligen Mieter, Eheleute, traten als Zeugen auf.
Vermieter und Mieter lebten in Doppelhaushälften – Konflikt spitzte sich zu
Der 33-jährige Angeklagte kaufte nach Aussage des Mieters das Doppelhaus, in dem er und seine Ehefrau mit ihrem Kind wohnten. Bevor der neue Eigentümer das Haus gekauft habe, habe es keinen Ärger gegeben, so der Zeuge. „Mit dem Voreigentümer hatten wir überhaupt keine Probleme.“ Als der Eigentumswechsel vollzogen war, zog der Angeklagte selbst in die zweite Haushälfte ein.
Dann habe sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mietern verschlechtert. Weil er kleine Aufträge übernahm, habe sich der Zeuge zunehmend ausgenutzt gefühlt. Ein Dankeschön oder eine kleine Anerkennung durch den Vermieter habe es nicht gegeben, sagte er. Eine Schadenersatzklage gab es auch schon zwischen den Parteien. Diese sei zugunsten des Vermieters ausgegangen.
Ein Abend im Oktober 2023 – Streit an der Tür, Schläge und Küchenspatel?
An einem späten Abend im Oktober 2023 kam es nach Aussagen des Ehepaares zu einem tätlichen Angriff durch ihren Vermieter und dessen Freund. „Wir hatten gerade unser Kind zu Bett gebracht, als wir draußen ein Gegröle hörten und an unser Eingangstür Sturm geklingelt wurde“, sagte die Ehefrau aus. Die Eheleute hätten die Tür geöffnet und die beiden angetrunkenen Angeklagten in Begleitung ihrer Partnerinnen gesehen.
Der Vermieter habe seinen Mieter aufgefordert, die Wohnung sofort zu räumen und auszuziehen. Ihr Ehemann habe es nicht geschafft, die Tür zu schließen, da der Freund des Vermieters seinen Schuh mit den Worten „Ich darf das, ich bin Hooligan“ in den Türspalt gestellt habe, so die Zeugin weiter. Dieser habe außerdem mehrfach mit der Faust auf den Kopf ihres Mannes eingeschlagen. Nach einer Aufforderung ihres Ehemannes, ein Messer zu holen, begab sie sich in die Küche, rief die Polizei und filmte noch einige Teile der Auseinandersetzung mit einem Handy, nachdem sie ihrem Mann einen Küchenspatel übergeben hatte.
Die Angeklagten seien dann zur Tür des Vermieters gegangen. Es gab widersprüchliche und unvollständige Aussagen des Ehepaares zu einer Axt, mit der der Vermieter noch im Anschluss die Eingangstür und die Stufe seiner Mieter beschädigt haben sollte, so dass diese zu keinem Ergebnis führten. Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwälte der Angeklagten beantragten einen Freispruch wegen des Vorwurfs der Körperverletzung zum Nachteil des Mieters.
Polizist sagt aus: Tränengas, um Widerstand des Vermieters zu brechen
Zum Abschluss der Beweisaufnahme sagte einer der eingesetzten Beamten der Polizeiinspektion Leer/Emden aus. Als die Polizei den Sachverhalt aufnehmen wollte, störte der Vermieter immer wieder lautstark, wie der Beamte aussagte. Der Vermieter habe deshalb einen Platzverweis kassiert. Er ging aber nicht weg, sondern störte weiter, weshalb die Polizisten ihn fixierten, um ihn in Gewahrsam zu nehmen, wie der Zeuge erklärte. Selbst dabei – auf dem Boden liegend – habe der 33-Jährige weiter um sich geschlagen und nach den Beamten getreten. Erst mit dem Einsatz von Tränengas wurde der Widerstand des Vermieters weniger und schließlich gebrochen. „Der Widerstand des Vermieters war doch sehr intensiv“, so der Polizeibeamte auf Frage der Amtsrichterin Andrees.
Der Vermieter entschuldigte sich während der Verhandlung bei dem Polizeibeamten. Für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. In dem Urteil des Strafgerichts kam es dann auch so. Die Richterin betonte, dass sich alle Parteien nicht gerade mit Ruhm bekleckert hätten. Aufgrund der unterschiedlichen Aussagen sei der Tatvorwurf der Körperverletzung nicht einwandfrei erbracht worden.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Vermieter nach einer Trunkenheitsfahrt Widerstandshandlungen gegenüber Polizeibeamten hingelegt. Das sprach nicht für ihn: Das Gericht verurteilte den 33-Jährigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen. Die Mieter wohnen nicht mehr im Kreis Leer. Eine erneute Auseinandersetzung ist daher nicht wahrscheinlich.