Aurich Felix T. seit seiner Geburt schwerstbehindert – lehnte der Chefarzt einen Kaiserschnitt ab?
Die Eltern von Felix T. fordern 800.000 Euro Schmerzensgeld, weil ihr Sohn nach der Geburt schwerste Hirnschäden davontrug. Vor einem Gericht in Ostfriesland geht es nun um die Frage, ob Hebamme und Assistenzärztin mehr hätten tun müssen, um den Chefarzt zu einem schnellen Kaiserschnitt zu bewegen.
Wie sagt man seinem Chef, dass er einen Fehler macht? Vor allem, wenn es dabei um das Leben eines Kindes gehen könnte? Diese Frage sollten eine Assistenzärztin und eine Hebamme am zweiten Prozesstag im Fall Felix T., beantworten. Die beiden Frauen, die im Auricher Landgericht neben ihrer Anwältin Platz nahmen, waren 2018 mit im Kreißsaal, als Felix‘ Herztöne immer schlechter wurden.
Als der heute siebenjährige Junge 2018 in einem ostfriesischen Krankenhaus zur Welt kommt, leidet er unter einem enormen Sauerstoffmangel. Er ist blass, bewegt sich nicht, muss reanimiert werden. Die Folge sind schwere Hirnschäden: Felix ist seit seiner Geburt schwerstbehindert und wird sein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein.
Die Eltern von Felix, Suleika und Falko T., fordern 800.000 Euro Schmerzensgeld. Sie sehen den damals behandelnden Chefarzt, das Krankenhaus selbst, aber eben auch die Assistenzärztin und die Hebamme in der Verantwortung. Der Vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer will an diesem zweiten Prozesstag vor allem die Frage klären: Hätten die beiden Frauen mehr tun müssen, um den damaligen Chefarzt zu einem schnellen Kaiserschnitt zu bewegen?
„Du kannst dich schon in Grün anziehen“, habe eine Kollegin damals, am 5. April 2018, kurz vor Dienstbeginn zu der Hebamme gesagt. Gemeint ist damit die Kleidung, die medizinisches Personal im OP trägt. Denn schon vor ihrem Dienstbeginn um 22 Uhr habe einiges auf einen Kaiserschnitt hingedeutet: Die Assistenzärztin, die jetzt im Gerichtssaal neben ihr sitzt, habe bereits zu diesem Zeitpunkt Auffälligkeiten im CTG bemerkt – und diese dem Chefarzt telefonisch mitgeteilt. Das CTG zeichnet die Wehentätigkeit der Mutter und die Herztöne des Ungeborenen auf.
Auch im Laufe der Geburt habe das Gerät immer wieder Auffälligkeiten angezeigt, so die Hebamme. Sie habe diese der Assistenzärztin mitgeteilt, die wiederum den Chefarzt darüber in Kenntnis gesetzt habe. All das dokumentieren die Frauen in einem Geburtsprotokoll, das der Redaktion vorliegt.
Um 22.50 Uhr ist vermerkt, dass der Chefarzt anwesend ist, und daneben: „Ist der Meinung, dass noch zugewartet werden kann.“ Ebenfalls um 22.50 Uhr wurde im Geburtsprotokoll vermerkt, dass der damalige Chefarzt gemeinsam mit der Assistenzärztin den Entschluss zu einem eiligen Kaiserschnitt gefasst habe. Doch das sei gar nicht die Wahrheit, sagt die Hebamme vor Gericht: „Die Dokumentation ist an dieser Stelle nicht richtig.“ Der Gynäkologe habe es einfach nachträglich ins Protokoll geschrieben, sagt sie.
Stattdessen hätten Hebamme und Assistenzärztin ihren damaligen Chef immer wieder auf die schlechten Herztöne des ungeborenen Kindes hingewiesen und auf einen Kaiserschnitt gedrängt. Die Ärztin habe sogar auf eigene Faust alles für einen Kaiserschnitt vorbereiten und in der Anästhesie anrufen wollen, um die bevorstehende Operation anzumelden. Sie habe die Patientin auch schon aufgeklärt. Doch der Chefarzt habe auf all das mit einem „Nein“ geantwortet. „Für jedes Argument, das ich gebracht habe, hat er Ausnahmen gefunden, in denen trotzdem alles gut gegangen sei“, sagt die Assistenzärztin vor Gericht.
Doch bei Felix’ Geburt geht nicht alles gut. Erst um 0.21 Uhr kommt er per Kaiserschnitt zur Welt. Ohne Herzschlag. Die anwesende Anästhesistin übernimmt die Reanimation des Kindes – denn ein Neonatologe, ein Kinderarzt, ist nicht anwesend. Das Krankenhaus verfügt über keine eigene Neonatologie, im Notfall müssen Fachärzte aus einem anderen Krankenhaus alarmiert werden. Erst nach der Geburt habe die Hebamme bemerkt: Das ist noch nicht geschehen.
Der dann herbeigerufene Kinderarzt trifft laut Protokoll erst um 0.45 Uhr ein. Felix wird in ein anderes Krankenhaus gebracht. Suleika T. bleibt zunächst in dem ostfriesischen Krankenhaus, das sie später verklagen wird. Und sie erinnert sich vor Gericht an einen Streit, direkt nach der Geburt – zwischen der Hebamme und dem Chefarzt. Die Hebamme sagt dazu: „Ja, ich habe zu ihm gesagt: Jeder andere Oberarzt wäre eher in den OP gefahren.“ Und der Verhandlungstag endet mit ihren Worten: „Er ist unbelehrbar.“
Wie die Richter im Schmerzensgeldprozess um Felix T. urteilen werden, ist noch offen. Der Richter hat einen sogenannten Verkündungstermin auf den 5. Dezember gelegt. Wenn sich aus den Stellungnahmen der Rechtsanwälte nichts Neues ergibt und die Richter sich mit dem aktuellen Verfahrensstand dazu in der Lage fühlen, ein Urteil zu fällen, wird es an diesem Termin bekanntgegeben.
Doch mit einem Ende des mittlerweile drei Jahre andauernden Zivilprozesses soll die juristische Auseinandersetzung mit dem Gynäkologen für Familie T. noch nicht beendet sein. „Wir werden Strafantrag stellen“, erklärte Suleika T. nach dem Prozess.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Ostfriesen-Zeitung.