Gerichtsurteil Cloppenburger Geschäftsmann nach Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt
Ein 38-jähriger Cloppenburger wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Opfer war zur Tatzeit 14 Jahre alt.
Cloppenburg - Wegen eines Falls der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung ist ein Geschäftsmann (38) aus Cloppenburg vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Cloppenburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Opfer, zur Tatzeit 14 Jahre alt, konnte erst nach mehrtägiger Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung und in Abwesenheit des Angeklagten mit psychologischer und anwaltlicher Hilfe die Zeugenaussage unter Tränen zu Ende bringen.
Die Tat ereignete sich in einer Julinacht im Jahre 2024 mitten in der Fußgängerzone von Cloppenburg. Dort betreibt der Verurteilte ein Geschäft, und dorthin lockte er sein Opfer. Das Mädchen und ihre Freundin hatten den Abend im Stadtpark von Cloppenburg verbracht und wollten sodann gegen 22 Uhr mit einem Fahrrad gemeinsam nach Hause fahren. Doch schon in der Mühlenstraße hatten sie einen „Platten“ am Fahrrad. So saßen sie nun auf einer Bank und berieten, wie weiter verfahren werden solle. Was tun mit dem kaputten Fahrrad? Und wie nach Hause kommen?
Unter Vorwand lockte Verurteilter Opfer in Nebenraum
Da kamen zwei Männer „mittleren Alters“, so die Freundin als Zeugin, wie gerufen. Man kam ins Gespräch, und der eine von ihnen, der spätere Angeklagte, bot ihnen an, das Fahrrad zu reparieren. Er habe nur wenige Meter weiter, in der Fußgängerzone, seinen Laden und könne dort helfen. Die Mädchen fassten Vertrauen, und so begab man sich gemeinsam zu dem Geschäft, welches der Angeklagte aufschloss und in das er die Mädchen hereinließ.
Dort bot man den Gästen etwas zum Trinken an und tat so, als ob man Werkzeug suche. Unter einem Vorwand lockte dann der Verurteilte das Opfer in einen Nebenraum, schloss die Tür dazu von innen ab und fiel über die Vierzehnjährige her. Die Freundin im Vorraum hörte ihre Schreie und Rufe und ein „Getrampel“ auf dem Boden. „Aber ich konnte wirklich nichts tun“, sagte die Freundin unter Tränen aus und hämmerte vergeblich gegen die verschlossene Tür.
Opfer brach im Gerichtssaal zusammen
Nach einer „gefühlten Ewigkeit“, so die Freundin, stürmte plötzlich das Opfer aus dem Raum und rannte schreiend in die Fußgängerzone. Sie war nach den Worten ihrer Freundin „völlig aufgelöst“, konnte kaum sprechen, nur schreien und stand deutlich unter Schock.
Noch in der Nacht wurden Spuren bei dem Opfer und in den Geschäftsräumen gesichert. Es folgten die Anklage und der erste Verhandlungstag. Dieser musste abgebrochen werden, weil das Opfer, noch ohne anwaltliche Hilfe und ohne psychologischen Beistand, im Gerichtssaal zusammenbrach und zu keiner Aussage fähig und einer Befragung nicht gewachsen war. Nunmehr war sie als Nebenklägerin zugelassen, und der Angeklagte musste draußen bleiben.
Der Cloppenburger Geschäftsmann beteuerte entschieden seine Unschuld. Er habe keine Vergewaltigung begangen. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterin hatten aber keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit des 14-jährigen Opfers und forderten eine harte Bestrafung wegen des besonders schweren Falles. Das Schöffengericht zweifelte ebenfalls nicht und verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, die bei dieser Strafhöhe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird und deshalb von dem Cloppenburger auch verbüßt werden muss.