Bundesgerichtshof BGH zu Filmfigur: Wie viel Schutz genießt „Miss Moneypenny“?

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Von dpa
| 25.09.2025 04:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Lois Maxwell (l) und Samantha Bond haben beide „Miss Moneypenny“ gespielt. (Archivbild) Foto: Richard Chambury
Lois Maxwell (l) und Samantha Bond haben beide „Miss Moneypenny“ gespielt. (Archivbild) Foto: Richard Chambury
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Bei Pippi Langstrumpf und Obelix weiß fast jeder, um wen es geht - aber auch bei der Sekretärin aus der 007-Reihe? Ein Büroservice hat bisher erfolgreich eine Klage abgewehrt. Nun ist der Fall am BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Sekretariatsdienste in Anspielung auf „Miss Moneypenny“ aus der „James Bond“-Reihe beworben werden dürfen. Die Filmfigur ist darin die Sekretärin von Bonds Chef M. 

Eine Firma, die Nutzungsrechte an diesen Filmwerken hat, klagte sich laut BGH bislang erfolglos durch die Instanzen. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei „Miss Moneypenny“ um ein selbstständig schutzfähiges Werk, im Fachjargon heißt das „titelfähig“. Die damit verbundenen Rechte würden verletzt. Inzwischen hat Amazon die Rechte - und damit auch den Rechtsstreit - übernommen.

Auf der Gegenseite steht ein Unternehmen, das unter den Bezeichnungen „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ unter anderem Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen anbietet, die Lizenznehmerinnen in einem Franchise-System in Deutschland erbringen. Mehrere Internetseiten haben laut BGH den Begriff in der Domain. Auch eine Wortmarke sei eingetragen. 

Charakter nicht individuell genug?

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe verhandelt dazu am Donnerstag (9.00 Uhr). Dass er noch am selben Tag ein Urteil spricht, ist unwahrscheinlich.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hatten keinen sogenannten Werktitelschutz für die Figur „Miss Moneypenny“ gesehen. Dafür müssten Figuren und Charaktere aus Romanen oder Filmen über das jeweilige Werk hinaus losgelöst und bekannt sein. 

Das sei bei „Miss Moneypenny“ nicht der Fall, heißt es in dem OLG-Urteil. „Ihr Charakter weist zu wenig Individualität auf, zudem hat der Begriff kein Eigenleben losgelöst von dem Gesamtwerk der James Bond 007-Filmserie und von dem Hauptcharakter James Bond.“ Auch eine bestimmte optische Ausgestaltung der Figur gebe es nicht, was schon an den unterschiedlichen Schauspielerinnen deutlich werden, die „Miss Moneypenny“ verkörperten. 

Worum es beim Werktitelschutz geht 

Der Werktitelschutz schützt in erster Linie die Titel von Büchern, Filmen, TV-Sendungen oder Musikwerken als geschäftliche Bezeichnung. Damit soll verhindert werden, dass diese verwechselt werden und Dritte den guten Ruf eines Titels ausnutzen oder ihn verwässern, wie Markenrechtsexperte Jens Klaus Fusbahn der Deutschen Presse-Agentur erklärte. 

Auch die Namen von Figuren in diesen Werken könnten nach deutscher Rechtsprechung unter Umständen Werkstitelschutz haben, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt. Anerkannt sei der Werktitelschutz von Pippi Langstrumpf (aus der gleichnamigen Kinderbuchreihe) und gerichtlich bestätigt zum Beispiel von Obelix (aus den Asterix-Comics). Am BGH gehe es nun um die Frage: „Wie hoch sind die Anforderungen an Figuren außerhalb des eigentlichen Werktitels, dass auch sie einen eigenen Schutz genießen?“

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