Osnabrück/Georgsmarienhütte Landeskartellamt hat Stadtwerke Osnabrück und Georgsmarienhütte im Visier – das ist der Grund
In den vergangenen Jahren haben Energieversorger teils drastisch die Preise für Gas erhöht. War das alles gerechtfertigt? Das Landeskartellamt hat sich den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 1. September 2024 genauer angeschaut – und bittet auch die Stadtwerke Osnabrück und Georgsmarienhütte zum Gespräch.
Haben Energieversorger die Krise der vergangenen Jahre ausgenutzt und ihre Kunden unverhältnismäßig stark zur Kasse gebeten? Dieser Frage ist das Landeskartellamt nachgegangen und stellt fest: Die Kluft zwischen dem teuersten und dem günstigsten Gasanbieter in der Grundversorgung ist in der Zeit vom 1. September 2021 bis 1. September 2024 noch größer geworden. Insgesamt 72 Grundversorger in Niedersachsen hat das Landeskartellamt unter die Lupe genommen – und bei zwölf Anbietern „Auffälligkeiten“ festgestellt.
Zu diesen zwölf Energieversorgern gehören auch die Stadtwerke Osnabrück und die Stadtwerke Georgsmarienhütte. Sie wiesen dem Landeskartellamt zufolge im September 2024 Preise auf, die mindestens 20 Prozent über dem Durchschnitt aller Grundversorger lagen. „Bei allen zwölf auffälligen Gasgrundversorgern besteht der Verdacht der missbräuchlich überhöhten Preissetzung. Zu konkreten Auffälligkeiten der einzelnen Unternehmen kann derzeit keine Angabe gemacht werden“, teilt das Landeskartellamt auf Anfrage mit.
Insgesamt hat die niedersächsische Kartellbehörde zu sieben Stichtagen im oben genannten Zeitraum Preise und Preisbestandteile der Grundversorger im Bundesland erhoben. „Die Auffälligkeiten beziehen sich auf die bereinigten Preise in diesem Zeitraum, insbesondere auf den Stichtag 1. September 2024“, so die Behörde weiter.
Die Stadtwerke Georgsmarienhütte teilen auf Anfrage mit, dass für die Jahre 2021 bis 2023 keine Auffälligkeiten festgestellt worden seien. „Lediglich für den Zeitraum Januar bis September 2024 wird eine Auffälligkeit vermutet. Aktuell ist für uns die Berechnung nicht nachvollziehbar“, heißt es. Zwecks Aufklärung habe man die Kartellbehörde telefonisch noch nicht erreicht. Zum Jahreswechsel 2023/24 hatten die Stadtwerke Georgsmarienhütte die Gaspreise für Haushaltskunden allerdings nicht erhöht.
Auch bei den Stadtwerken Osnabrück kann man das Urteil der Kartellbehörde nicht ganz nachvollziehen. „Die Stadtwerke Osnabrück stehen für eine faire und verantwortungsvolle Preisgestaltung. Wir werden die anstehenden Gespräche mit der Landeskartellbehörde konstruktiv nutzen, um unsere Tarifmaßnahmen – gerade mit Blick auf die besonderen Marktverwerfungen in Folge der Energiekrise – transparent darzulegen“, teilt der Energieversorger auf Anfrage mit.
Die Stadtwerke Osnabrück versorgen eigenen Angaben zufolge aktuell rund 60.000 Gaskunden. Die Untersuchung der Landeskartellbehörde bezieht sich ausschließlich auf Haushaltskunden. Selbige machen auch bei den Stadtwerken in Osnabrück den weitaus überwiegenden Anteil aus, die Zahl der Geschäftskunde liege im niedrigen vierstelligen Bereich. Etwa 35 Prozent der 60.000 Gaskunden entfallen dabei auf die Grundversorgung, rund 65 Prozent sind dem Energieversorger zufolge Sondervertragskunden mit individuellen Vertragsmodellen, wie etwa Fixpreisverträgen.
2022 war die Diskussion groß, als die Stadtwerke ankündigten, den Gaspreis in der Grundversorgung zu verdoppeln. Die Preisanpassung zum 1. August 2022 sei allerdings auch die letzte gewesen, betonen die Stadtwerke. „Während viele Versorger ihre Preise in den darauffolgenden Monaten teils mehrfach nach oben angepasst haben, haben wir unsere Preise seitdem stabil halten können – wenn auch von einem anderen Ausgangsniveau“, heißt es.
Zum 1. März dieses Jahres – und damit außerhalb des untersuchten Zeitraums – wurden die Preise in der Grundversorgung wieder gesenkt. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh bedeutet das den Stadtwerken zufolge eine Entlastung von rund 600 Euro pro Jahr.
Die Gespräche mit den zwölf auffälligen Gasgrundversorgern werden laut Landeskartellamt bereits im Oktober beginnen. „Im Rahmen dieser formlosen Gespräche haben die Versorger die Möglichkeit, ihre Preisgestaltung zu erläutern und zu rechtfertigen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen, wird die Landeskartellbehörde bei fortbestehendem Verdacht Kartellverwaltungsverfahren einleiten“, teilt die Behörde auf Anfrage mit. Die Dauer des gesamten Verfahrens sei derzeit schwer abschätzbar und hänge von der Komplexität der Gespräche sowie der Kooperation der Unternehmen ab.
Ziel sei es, den Verdacht des Preismissbrauchs schnellstmöglich aufzuklären und gegebenenfalls einvernehmliche Kompensationslösungen für die Kunden zu erreichen. „Theoretisch können solche Kompensationslösungen eine Vereinbarung von Preissenkungen in bestimmtem Umfang, die Verpflichtung zur Beibehaltung von Preisen für einen bestimmten Zeitraum oder auch eine Rückzahlung von Entgelten an Kunden umfassen“, heißt es weiter. Ob und welche konkreten Kompensationslösungen in diesem Zusammenhang vereinbart werde, sei im Einzelfall zu prüfen und hänge von den jeweiligen Umständen ab.