Münster  Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung

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Von afp
| 15.09.2025 17:08 Uhr | 0 Kommentare
Der finanzielle Verlust durch einen Schockanruf ist laut einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster keine außergewöhnliche Belastung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Der finanzielle Verlust durch einen Schockanruf ist laut einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster keine außergewöhnliche Belastung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Foto: Karl-Josef Hildenbrand
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Wer durch einen betrügerischen Schockanruf einen finanziellen Verlust erleidet, kann diesen beim Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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