Bremen  Bremen: Polizei entdeckt große Menge mutmaßlich gefälschter Luxusartikel in Lagerbox

Bettina Dogs-Prößler
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Von Bettina Dogs-Prößler
| 09.09.2025 10:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Original oder Fälschung? Die Polizei hat am Montagabend bei zwei Bremern unter anderem eine mutmaßlich gefälschte Gucci-Handtasche entdeckt. Foto: Daniel Naupold/dpa
Original oder Fälschung? Die Polizei hat am Montagabend bei zwei Bremern unter anderem eine mutmaßlich gefälschte Gucci-Handtasche entdeckt. Foto: Daniel Naupold/dpa
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Polizisten haben bei einer Kontrolle in Bremen-Walle große Mengen mutmaßlich gefälschter Markenware entdeckt. Zwei Männer stehen unter Verdacht, mit den Produkten gehandelt zu haben.

Auf eine große Menge an mutmaßlich gefälschter Markenware sind Polizisten am Montagabend im Zuge einer Verkehrskontrolle im Bremer Stadtteil Walle gestoßen. Zwei Männern im Alter von 22 und 27 Jahren wird vorgeworfen, unerlaubt mit den Produkten gehandelt zu haben. Gegen den 22-Jährigen wird darüber hinaus wegen Fahrens ohne Führerschein ermittelt.

Wie die Behörde mitteilt, wollten Einsatzkräfte gegen 18 Uhr einen Autofahrer kontrollieren. Noch vor der Kontrolle bog er auf das Gelände einer Lagerboxenvermietung ab. Die Polizisten folgten dem Wagen und trafen den Fahrer kurz darauf an, als dieser dabei war, eine Lagerbox zu verschließen und dabei eine augenscheinlich gefälschte Gucci-Handtasche heraustrug.

Bei der anschließenden Überprüfung der Lagerbox, zu der der Mieter – ein 27-jähriger Mann – hinzugezogen wurde, stießen die Einsatzkräfte auf unzählige Schuhkartons, Bekleidungsstücke, Elektronikartikel und Accessoires mit Markenkennzeichnungen namhafter Luxusmarken. Aufgrund der Beschaffenheit der Waren bestand der Verdacht, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Fälschungen handelte.

Sämtliche verdächtige Ware wurde beschlagnahmt. Der Abtransport erfolgte durch das Technische Hilfswerk (THW) unter polizeilicher Begleitung. Die beiden Männer müssen sich nun unter anderem wegen Verstößen gegen das Markengesetz verantworten.

Im Zuge der Überprüfung stellte sich außerdem heraus, dass der 22-Jährige nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins war. Gegen ihn wurde zusätzlich eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

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