Vorfall an der IGS Augustfehn Nach Sturz aus dem Fenster – was wir wissen und was nicht
Ein Schüler ist an der IGS Augustfehn aus einem Fenster gestürzt und wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht. Viele Fragen zum Vorfall und zur Vorgeschichte sind noch offen.
Augustfehn - Auch Tage nach dem Sturz eines Jungen aus einem Fenster der IGS Augustfehn beschäftigt der Vorfall viele – nicht nur die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und alle anderen, die in der Schule arbeiten, sondern auch die Eltern und Menschen weit über Augustfehn hinaus. Die schulinterne Aufarbeitung des Vorfalls hat begonnen und ist längst nicht abgeschlossen. Die Schule wird dabei vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück unterstützt.
Was wir wissen
Am 2. September ist mittags ein Junge aus einem Fenster im Obergeschoss der IGS Augustfehn gestürzt. Rettungshubschrauber und Rettungswagen waren im Einsatz, der Junge wurde verletzt ins Krankenhaus geflogen. Wie schwer der Junge verletzt ist, darüber konnte die Polizei am Dienstag keine Angaben machen.
Der Junge sei weder geschubst noch gestoßen worden, berichtete die Polizei auf Nachfrage. Es „liegen keine Hinweise auf strafbare Handlungen vor. Es hat mithin auch niemand Anzeige erstattet“. Bei dem Sachverhalt handele es sich für die Polizei um einen rein medizinischen Versorgungseinsatz.
Während des Rettungseinsatzes wurden Schülerinnen und Schüler in den Klassen behalten oder in andere Räume der Schule gebracht. Den Eltern wurde Hilfe angeboten, sollten Kinder „mit der erlebten Situation Schwierigkeiten haben“.
Seit Mittwoch sind Schulpsychologinnen und -psychologen des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück vor Ort und betreuen die Schulgemeinschaft. Das teilte das Landesamt auf Nachfrage mit. Der Regelunterricht finde statt. Darüber hinaus begleite das RLSB die Schule auch fachlich bei der Aufarbeitung des Vorfalls, so Sprecherin Bianca Trogisch.
Bei dem Jungen, der aus dem Fenster gestürzt ist, handelt es sich um das Kind, das vor 14 Tagen von zwei Schülern verprügelt wurde. Das bestätigte die Polizei dieser Redaktion auf Nachfrage. Am 21. August war er auf dem Weg zur Schule kurz vor 8 Uhr von zwei Schülern angegriffen worden. Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung. Das Kind soll von den Tätern in ein Wäldchen am Sportplatz gezerrt und dort verprügelt worden sein. Nach Auskunft der Polizei hat der Junge „zwei/drei Schläge abbekommen“. Danach sei er in die Schule gegangen und habe den Vorgang gemeldet.
Zum Stand der Ermittlungen zu diesem Vorfall teilte die Polizei am Donnerstag mit: „Die beiden Tatverdächtigen sind bislang unbekannt. Zu den Hintergründen der Tat sind aktuell somit ebenfalls keine Informationen bekannt. Die Ermittlungen dauern an.“ Die Sprecherin der Schulbehörde wies am Donnerstag darauf hin, dass der Vorfall „im Übrigen noch nicht abschließend aufgeklärt und somit nicht erwiesen ist, dass der Junge ‚morgens auf dem Schulweg von zwei Schülern verprügelt wurde‘“. Weiter heißt es: „Seien Sie versichert, dass wir den Vorfall umfassend prüfen und dann selbstverständlich unverzüglich die Aufarbeitung anschließen.“
Was wir nicht wissen
Wie es dem verletzten Jungen und seiner Familie geht, bleibt offen: „Mit Blick auf Datenschutz und die schutzwürdigen persönlichen Belange geben wir keine Informationen zum Gesundheitszustand eines minderjährigen Jungen an die Öffentlichkeit“, so die Sprecherin des Regionalen Landesamts.
Die Schulpsychologen der Behörde stehen auch der betroffenen Familie zur Verfügung, betonte sie. Das RLSB werde „zu gegebener Zeit hinsichtlich einer Rückkehr des Jungen in die Schule und zu allen weiteren Fragen“ beraten. „Aktuell steht aber erst einmal die notfallpsychologische Unterstützung im Vordergrund.“
Noch offen sind außerdem die Fragen: Wie ist es möglich, aus einem Fenster der Schule zu stürzen? Gibt es keine Fenstersicherung, die ein komplettes Öffnen verhindert? Ebenfalls nicht bekannt ist: Wie war es mit der Aufsicht durch Lehrkräfte? War der Junge allein im Raum? Was ist dem Sturz vorausgegangen? „Diese Fragen sind Teil der Aufarbeitung und Prüfung durch das RLSB Osnabrück. Wir bitten um Verständnis, dass diese Prüfung bei einem Vorfall, der sich vor nicht einmal 48 Stunden zugetragen hat, noch nicht abgeschlossen ist“, teilte Sprecherin Trogisch am Donnerstag mit.