Berlin/Hannover/Kiel  Queer im Gefängnis: Wo gehen straffällige nicht-binäre Menschen hinter Gitter?

Svana Kühn
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Von Svana Kühn
| 28.08.2025 11:02 Uhr | 0 Kommentare
Die Durchführung des Strafvollzugs ist grundsätzlich Ländersache. Foto: dpa/Michael Matthey
Die Durchführung des Strafvollzugs ist grundsätzlich Ländersache. Foto: dpa/Michael Matthey
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Verurteilte Straftäter werden in Deutschland nach Geschlechtern getrennt untergebracht. Doch was ist mit nicht-binären Menschen? Wir haben in den Justizministerien nachgefragt.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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