Verkaufsverbot nach Medienberichten Keine ostfriesischen Tageszeitungen mehr in Kliniken erhältlich
An den drei Klinikstandorten in Aurich, Norden und Emden dürfen keine ostfriesischen Tageszeitungen mehr verkauft werden. Angeordnet wurde das von der Geschäftsführung der Trägergesellschaft.
Aurich/Norden/Emden - Seit Anfang dieser Woche dürfen die Kioske an den drei Klinikstandorten in Aurich, Norden und Emden keine ostfriesischen Tageszeitungen mehr verkaufen. Das bestätigte ein Mitarbeiter dem Ostfriesischen Kurier. Er äußerte sich resigniert: „Muss man nicht hinterfragen oder verstehen, das habe ich aufgegeben.“
In Emden machte Ratsherr Michael Martens (Gemeinsam für Emden) den Vorgang öffentlich. Er stellte bei einem Besuch des Hans-Susemihl-Krankenhauses fest, dass im dortigen Klinik-Kiosk keine lokalen Zeitungen mehr erhältlich sind und äußerte umgehend Kritik. Für ihn wirft das Verkaufsverbot Fragen nach dem Verhältnis der Trägergesellschaft zu Medien und Öffentlichkeit auf.
Trägergesellschaft bestätigt Verkaufsstopp
Die Trägergesellschaft bestätigte den Verkaufsstopp inzwischen offiziell. Auf Anfrage erklärte Pressesprecher Marvin Sonnemann, man habe „verstärkt Rückmeldungen von Patienten erhalten, die durch die Berichterstattung der lokalen Medien über unsere Kliniken sehr beunruhigt waren, so dass wir zum Schutz unserer Patienten b.a.w. diese Publikationen aus dem Verkauf genommen haben“. Vertragliche Verpflichtungen müssten hinter dieser Schutzaufgabe zurückstehen. Die Entscheidung sei vom geschäftsführenden Organ auf dringliches Anraten zahlreicher Mitarbeiter und Leitungskräfte getroffen worden.
Die Entscheidung fällt nicht isoliert, sondern reiht sich ein in eine Serie von Konflikten zwischen der Trägergesellschaft des geplanten Zentralklinikums und den ostfriesischen Tageszeitungen. Bereits seit einiger Zeit bemängeln die Redaktionen, dass Anfragen zu wirtschaftlichen und organisatorischen Sachverhalten unbeantwortet blieben. In einem Fall musste die Ostfriesen-Zeitung sogar den Rechtsweg beschreiten, um legitime Auskunftsansprüche durchzusetzen.
Vorfall ist Teil einer längeren Entwicklung
Ende Juli verschärfte sich die Situation weiter: Geschäftsführer Dirk Balster warf den ostfriesischen Tageszeitungen in einer Pressemitteilung eine tendenziöse Berichterstattung vor und veröffentlichte dabei den kompletten Fragenkatalog einer Journalistin. Die Chefredaktionen der vier regionalen Tageszeitungen reagierten mit einer gemeinsamen Erklärung. Darin wiesen sie die Vorwürfe entschieden zurück und betonten die Rolle kritischer Berichterstattung für die Öffentlichkeit.
Juristen sehen den Vorgang kritisch. „Ein kommunaler Klinikverbund steht mittelbar unter der Bindung an die Grundrechte, also auch an die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz“, erklärt ein Anwalt auf Anfrage. Wenn bestimmte Zeitungen aus den Kiosken gezielt ausgeschlossen würden, sei das kaum mit dem Neutralitätsgebot der öffentlichen Hand vereinbar. Zulässig wäre nur eine allgemeine, sachlich begründete Entscheidung – etwa, den Zeitungsverkauf komplett einzustellen. „Sobald aber nur bestimmte Titel entfernt werden, entsteht der Eindruck einer politischen oder inhaltlichen Motivation. Das ist rechtlich problematisch und könnte als unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit gewertet werden.“