Vertrauen ausgenutzt Frau aus Saterland verurteilt wegen Betrugs in Barßel
Eine Frau aus dem Saterland hat das Vertrauen einer befreundeten Familie in Barßel ausgenutzt. Sie wurde wegen Computerbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und muss Schadensersatz leisten.
Saterland/Barßel - Sie gehörte gewissermaßen zur Familie: die tierliebende und sozial engagierte Frau (37) aus dem Saterland und die befreundete Familie aus Barßel. Sie erledigte zahlreiche Dinge des täglichen Lebens für die Familie und half bei den Widrigkeiten des Alltags – offline ebenso wie online, vom Handy bis zur Internetbestellung. Nun saß sie wegen mehrfachen Computerbetrugs vor der Strafrichterin des Amtsgerichts Cloppenburg und erhielt eine Freiheitsstrafe.
„Dass es einmal so enden würde, das hätte ich nie gedacht“, sagte die Mutter der Barßeler Familie als Zeugin. Sie war doch „unser Mädchen“. Man habe der Saterländerin so sehr vertraut. Das wurde der Familie und insbesondere dem Sohn zum Verhängnis und brachte die Frau vor die Richterin.
Die Angeklagte half bei Überweisungen
Es wurde in Barßel auch im Internet bestellt, „hin und wieder“, sagte der Sohn (32) aus der Familie. Insbesondere ihm half die Angeklagte bei Überweisungen per PayPal oder Bestellungen bei Amazon oder ging mit ihm zur Bank. „Ich habe ihr grenzenlos vertraut“, sagte der Sohn aus und meisterte seine Zeugenaussage trotz seiner geistigen Behinderung mit Bravour und ebenso klar wie deutlich. Er habe der Angeklagten keine Erlaubnis gegeben, über sein Konto zu verfügen. „Niemals“, bekräftigte er.
Die Angeklagte schwieg zunächst. Wie sie dann unter Tränen bestätigte, sei ihr irgendwann der Gedanke gekommen, über das Konto des behinderten Sohnes Bestellungen im Internet vorzunehmen. Er gab ihr auf ihre Bitte bereitwillig seine Bankkarte, die sie kopierte. Kurz danach erbat sie den Ausweis, den sie ebenfalls erhielt und kopierte. „Ich habe mir dabei nichts gedacht“, sagte der Sohn dazu.
Bis das Konto leer war
Nun richtete die Angeklagte bei PayPal ein Konto ein, gab den Namen und die Bankverbindung des Sohnes an und als Lieferadresse der bestellten Waren dagegen ihre eigene Anschrift. Nun konnte sie bestellen, was sie wollte – und was sie auch tat. Darunter ein Weidezaun, ein Hütenetz, ein Gartentor, Kosmetika und Tierfutter. Alles zusammen für rund 4000 Euro, bis das Konto des Sohnes leer war und er kein Geld mehr beim Geldautomaten erhielt. Da ging er allein zur Bank.
Nun flog alles auf. Mit Hilfe der Bank setzte man sich mit PayPal, Amazon und anderen in Verbindung und klärte den Sachverhalt auf. „Ich habe dann nach wenigen Tagen mein ganzes Geld wiederbekommen“, berichtete der Sohn stolz im Zeugenstand. Seiner früheren Vertrauten schenkte er keinen Blick mehr.
Nachdem sich die Angeklagte zu einem reumütigen Geständnis durchgerungen hatte, würdigte das Gericht dieses strafmildernd. Strafverschärfend wertete die Richterin das „Ausnutzen der Leichtgläubigkeit“ des Opfers (so wörtlich).
Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Die Angeklagte wurde wegen Computerbetrugs in elf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe konnte wegen günstiger Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss die Saterländerin einen Betrag von 2000 Euro an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Cloppenburg zahlen. Und PayPal wartet mit Schadensersatzansprüchen auf sie. Die Frau will das Urteil annehmen und keine Rechtsmittel einlegen, kündigte ihr Verteidiger an.