Osnabrück  Blumenpflücken, Eishockey, Schneeballschlacht: Wo die Unfallversicherung für Schüler greift und wo nicht

Maik Heitmann
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Von Maik Heitmann
| 21.08.2025 09:00 Uhr | 0 Kommentare
Schüler sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie in der Schule sind. Bei diesen kuriosen Fällen sieht der Schutz etwas anders aus. Foto: dpa/Bernd Weißbrod
Schüler sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie in der Schule sind. Bei diesen kuriosen Fällen sieht der Schutz etwas anders aus. Foto: dpa/Bernd Weißbrod
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Kuriose Schulunfälle gibt es viele – doch nicht alle sind abgesichert. Ob beim Eishockey, auf dem Umweg nach Hause oder sogar beim Blumenpflücken: Hier greift die Unfallversicherung nicht immer.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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