Osnabrück Blumenpflücken, Eishockey, Schneeballschlacht: Wo die Unfallversicherung für Schüler greift und wo nicht


Schüler sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie in der Schule sind. Bei diesen kuriosen Fällen sieht der Schutz etwas anders aus. Foto: dpa/Bernd Weißbrod
Kuriose Schulunfälle gibt es viele – doch nicht alle sind abgesichert. Ob beim Eishockey, auf dem Umweg nach Hause oder sogar beim Blumenpflücken: Hier greift die Unfallversicherung nicht immer.
Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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