Osnabrück  Wenn der Mieter stirbt: Was passiert mit Haus oder Wohnung?

Maik Heitmann
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Von Maik Heitmann
| 11.08.2025 08:03 Uhr | 0 Kommentare
Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich schnell die Frage was mit dem Eigentum passiert. Besonderheiten gibt es da beim Mietvertrag. Foto: dpa/Christin Klose
Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich schnell die Frage was mit dem Eigentum passiert. Besonderheiten gibt es da beim Mietvertrag. Foto: dpa/Christin Klose
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Stirbt ein Mieter, läuft der Mietvertrag meist weiter. Ehepartner, Kinder oder Erben können eintreten oder kündigen. Welche Kündigungsfristen und Pflichten dabei gelten – ein Überblick.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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