Osnabrück Teil-Freispruch für Ballweg: Als Freiheitskämpfer taugt er dennoch nicht
Erfolg für Michael Ballweg, zumindest zum Teil: Das Landgericht Stuttgart sprach den „Querdenken“-Gründer vom Betrugsvorwurf frei - der Steuerhinterziehung ist er laut Urteil aber schuldig. Foto: AFP/Bernd Weissbrod
„Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist vom Betrugsvorwurf freigesprochen, aber der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Ein bemerkenswerter Prozess, aus dem sich lernen lässt.
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