Leben nach Abschiebung Milos Familie kämpft nach Rückkehr mit schwierigen Bedingungen
Der Junge war 2024 kurz vor seiner Abschiebung aus Deutschland in Völlen eingeschult worden. Jetzt lebt Familie H. in einem Keller in Podgorica. Die Rückkehr nach Montenegro hat alles verändert.
Montenegro/Völlen - Mitte September 2024 ist der damals sechsjährige Milo (Name von der Redaktion geändert) mit seiner Familie aus Völlen in sein Heimatland Montenegro abgeschoben worden. Der Junge hatte zuvor vier Jahre in Deutschland gelebt und war im Sommer 2024 in die Grundschule Völlen eingeschult worden. Die Abschiebung kam für die Lehrkräfte unerwartet und versetzte die Schule in eine Art Schockzustand (diese Zeitung berichtete darüber).
Schulleiterin Antina van Allen-Remy forderte seinerzeit, dass Flüchtlingskinder, die aufgrund langer Aufenthaltszeit in Deutschland bereits im Land verankert sind, nicht abgeschoben werden dürfen. Ihre Forderung blieb ungehört.
Flüchtlingshelferin aus Westoverledingen berichtet
Nach dem Bericht in dieser Zeitung meldete sich die ehemalige Flüchtlingshelferin Brigitte Schlebusch. Sie war für Milos Familie nach deren Ankunft in Westoverledingen als Übersetzerin tätig. Im Juni 2025 besuchte sie Milo, seine Mutter und Geschwister an ihrem Wohnort in Podgorica, Montenegro. Sie spricht von schwierigen Lebensumständen.
„Milo lebt mit seiner Familie immer noch in einer Kellerwohnung. Meine Tochter, die mich bei meinem Besuch begleitet hat, sagt allerdings, dass sie froh sein könnten, eine solche Wohnung zu haben“, erzählt Brigitte Schlebusch. Unterkünfte in Podgorica seien schwer zu finden und kaum bezahlbar. Mitglieder der Volksgruppe Roma, zu denen Milos Familie gehöre, müssten meist in alten, verkommenen Hütten leben, so Schlebusch.
Ein 10-Stunden-Job neben Haushalt und Kindern
Im Winter werde die Kellerwohnung nass und kalt sein, weil Heizkörper fehlen. Es gebe lediglich eine Klimaanlage, die man auf Heizen stellen könne, das koste jedoch viel Strom und eine Menge Geld. Geld, das der Familie letztlich fehlt.
Derzeit arbeite Mira H., Milos Mutter, in einem Restaurant. Dort entsorge sie den Müll und verrichte Küchendienste wie Spülen. „Sie fängt um 6 Uhr an und arbeitet bis 16 Uhr. Das sind zehn Stunden harte Arbeit, daneben versorgt sie den Haushalt und die Kinder“, beschreibt Schlebusch die Lebensumstände der Familie.
Unterdrückung und soziale Isolation
Milo besucht wie seine große Schwester eine Schule, in der Roma-Kinder nicht unterdrückt werden. Darauf habe Mira H. bei ihrer Rückkehr nach Montenegro bestanden und dafür gekämpft. Es gebe auch Schulen, in denen Roma-Kinder keine Chance hätten, sagt Brigitte Schlebusch. Vorläufig dürfe die 15-jährige Tochter jedoch lediglich dreimal pro Woche am Unterricht teilnehmen.
Zudem werde das junge Mädchen von ihrer Klasse gemobbt. Die ehemalige Flüchtlingshelferin schildert: „Sie geht natürlich nicht in die ihrem Alter entsprechende Klasse, weil sie viel nachzuholen hat. Das ist für sie nicht schön, weil sie deshalb gehänselt wird.“
Dem Mädchen fehle es zudem an sozialen Kontakten. Ihre Mutter lasse sie nicht unbeaufsichtigt vor die Tür, weil sie Angst habe, dass das Mädchen als Roma respektlos behandelt oder von Jugendlichen angegriffen werde. Milos jüngerer Bruder besucht einen Kindergarten. Der älteste Sohn hat einen Job, der zweitälteste macht derzeit nichts.
Kaum Chancen auf Rückkehr nach Deutschland
„Mira sagte mir, dass sie einen Arbeits- und einen Mietvertrag in Deutschland bekommen könnte und dachte, sie könne damit wieder einreisen“, schilderte Schlebusch. Mira H. habe die Flüchtlingshelferin gebeten, mit ihrem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Leer Kontakt aufzunehmen und nachzufragen. Die Antwort sei negativ gewesen.
„Ich habe eine abschlägige Antwort erhalten. Nach einer Ausweisung besteht immer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot“, erläuterte Schlebusch das Prozedere und ergänzte: „Wenn die Familie bei der Deutschen Botschaft nach längerer Zeit ein Visum beantragen würde, was nach einer Abschiebung nicht einfach ist, müssten die Abschiebekosten erstattet werden.“ Daran sei jedoch nicht zu denken.
Auswärtiges Amt verweist auf Innenministerium
Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf Anfrage: „Grundsätzlich benötigen Personen aus Montenegro ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Das Visum kann bei unserer Botschaft in Podgorica beantragt werden, hierbei sieht das Gesetz unterschiedliche Aufenthaltszwecke vor. Die allgemeinen Voraussetzungen, die bei jedem nationalen Visum gleich sind, beispielsweise der gesicherte Lebensunterhalt in Deutschland oder die festgestellte Identität, müssen erfüllt sein. Sofern eine Person bereits abgeschoben worden ist, kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegen. In einem solchen Fall kann kein Visum erteilt werden.“
Informationen über ein mögliches Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle von Familie H. könnten nur die Innenbehörden geben, so das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium des Inneren wiederum erklärte auf Anfrage, es könne sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen äußern.