Nach Insolvenzfall in Jübberde 80.000 Euro weg – das sollte man beim Fahrzeugkauf beachten
Reisemobile Carstens aus Jübberde ist insolvent. Einige Kunden warten allerdings noch auf ihre Wohnmobile. Die Verbraucherzentrale verzeichnet viele Beschwerden und gibt Tipps für den Fahrzeugkauf.
Jübberde/Ostfriesland - 80.000 Euro sind einfach weg. Ein Paar aus dem Ammerland wollte sich im vergangenen November den Traum von einem neuen Wohnmobil erfüllen. Sie bestellten ein Fahrzeug bei Reisemobile Carstens aus Jübberde. Nachdem die Auslieferung immer weiter verzögert wurde, stellte der Händler Ende April einen Insolvenzantrag. Seitdem habe das Paar nichts mehr aus Jübberde gehört. Von ihrem neuen Wohnmobil fehlt jede Spur.
Markus Hagge ist Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wir haben seit Mitte 2024 einen Anstieg von Beschwerden über Insolvenzen verzeichnet“, sagt er. Im vergangenen Jahr habe es generell viele Firmeninsolvenzen gegeben. Dieser Trend reiße nicht ab.
Worauf sollte man beim Fahrzeugkauf achten?
Hagge erklärt, dass Kunden sich vor dem Kauf über den Händler informieren sollten. Hat er einen Handelsregistereintrag? Ist ein Impressum auf der Webseite zu finden? Diese Fragen sollten gerade bei einem Onlinekauf geklärt sein. „Man sollte vorsichtig sein, wenn ein Händler auf Vorkasse besteht“, sagt Hagge. Vor allem aber sollten Kunden nicht einfach alles bezahlen, bevor man das Fahrzeug erhalten hat oder es einen festen Liefertermin gibt.
Man ist in der Regel nicht verpflichtet, in Vorkasse zu gehen. „Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, dann habe ich als Käufer das Recht zu fordern, dass mir die Kaufsache übergeben wird“, so Hagge. Im Gegenzug könne der Verkäufer dann den Kaufpreis fordern. Mündlich würde Markus Hagge den Kauf eines Wohnmobils nie abschließen – immer nur über einen Kaufvertrag. „Man sollte sich den Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durchlesen. Es ist besser, möglichst viel vertraglich zu regeln“, sagt er. Hier sollte auch ein Übergabetermin festgehalten werden.
Wann sollte man von dem Kauf zurücktreten?
Hat man das Fahrzeug nach einem vereinbarten Liefertermin noch nicht erhalten, kann man als Käufer eine „angemessene Frist“ zur Nachlieferung setzen. Markus Hagge nennt als Beispiel eine Frist von zwei Wochen. „Das sollte man nachweisbar tun, also mit einem Einwurfeinschreiben an den Anbieter“, so der Rechtsexperte. Mit dem Sendebeleg der Post hat man dann den Nachweis, dass der Verkäufer den Brief erhalten haben muss. Wenn nach Ablauf der Nachfrist immer noch nichts passiert ist, kann man wegen „Nichtleistung“ vom Kaufvertrag zurücktreten. „Das sollte man wieder nachweisbar mit einem Einwurfeinschreiben machen“, sagt Hagge. Dann kann man den Kaufpreis zurückfordern.
Welche Rechte haben Käufer, wenn ein Händler insolvent wird?
Geht der Händler nach einer geleisteten Zahlung insolvent und kann das Fahrzeug nicht mehr ausliefern, dann hat man als Kunde eine schlechte Ausgangslage, so Hagge. Der bestellte Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Gläubiger des Unternehmens zu befrieden. Käufer müssen laut dem Rechtsexperten ihre Forderungen anmelden. Ob eine Insolvenzmasse – also das Restvermögen der Firma – gebildet werden kann, ist fraglich. „Es kann sein, dass man seine gesamte Zahlung, nur einen Bruchteil oder gar nichts zurückbekommt“, sagt Hagge.
Es gebe beim Fahrzeugkauf keine Versicherungen, die Kunden vor der Insolvenz eines Händlers schützen. Man könne laut Hagge allerdings eine Klausel im Kaufvertrag zur Insolvenzabsicherung formulieren.
Lieber Händler oder privat?
Ob der Kauf bei einem Händler oder aus privater Hand besser ist, ist für Hagge schwer zu bewerten. Bezogen auf den Insolvenzfall von Reisemobile Carstens sagt er aber: „Auch eine Privatperson kann insolvent werden.“
So geht es im Fall Reisemobile Carstens weiter
Über das Vermögen von Reisemobile Carstens ist am 1. Juli 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die, die noch auf ihr Geld warten, können ihre Forderungen an die zuständige Pluta Rechtsanwalts GmbH stellen. Einen Tag später, am 2. Juli 2025, gab es vom Insolvenzverwalter Dr. Christian Kaufmann den Hinweis: Die Insolvenzmasse reicht nicht aus, um die wichtigsten Rechnungen und laufenden Kosten abzudecken.
Vor der Entscheidung des Insolvenzgericht können sich die Firma Reisemobile Carstens und die Gläubiger zu dem Vergütungsantrag schriftlich äußern, hieß es am Freitag, 11. Juli 2025. Dafür wird eine Frist von zwei Wochen gegeben.
„Wir warten eigentlich nur darauf, dass man was von der Staatsanwaltschaft hört“, sagt das Paar aus dem Ammerland, das das Wohnmobil gekauft hatte. Die beiden haben das Unternehmen angezeigt. Sie vermuten, dass Reisemobile Carstens bereits vor der Insolvenzanmeldung zahlungsunfähig gewesen sei, aber weiterhin Zahlungen entgegengenommen habe. Das sind aber nur Mutmaßungen des Paares. Die Ammerländer sind nicht die einzigen Betroffenen. Eine Gruppe aus etwa 20 Kunden des Unternehmens hat sich zusammengetan. Sie alle bangen um ihr Geld. Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelt in dem Fall – allerdings ist nicht mit einem zeitnahen Abschluss zu rechnen, sagt eine Sprecherin auf Anfrage.