Brand-Serie Ausgebrannte Autos in Leer – Wracks und Ermittlungsstand
Mitte Juni wurden in Leer mehrere Autos angezündet. Lange standen die Wracks noch am möglichen Tatort. Wie ist es nun und wie ist der Stand der Ermittlungen?
Leer - Brandserie in Leer: Mehrere geparkte Autos sind Mitte Juni 2025 in Leer mitten in der Nacht abgebrannt. Die Annahme, dass sie in Brand gesteckt worden sind, hat sich in der Öffentlichkeit schnell geformt. Wie die Polizei nur kurz darauf mitteilte, lagen tatsächlich Hinweise auf Brandstiftung vor. Wochen später – Anfang Juli standen die Wracks einiger ausgebrannter Wagen noch immer an Ort und Stelle. Wir haben bei der Stadt Leer, der Polizei und Staatsanwaltschaft nachgefragt, was sich mittlerweile in den Fällen getan hat.
Wie ist der Stand der Ermittlungen?
Tage nach den Bränden kündigte die Polizei bereits an, dass sie ganz weit oben auf der Prioritätenliste stehen: „Uns ist die aktuelle Brisanz der Situation natürlich bewusst. Deshalb wird auch mit Hochdruck an der Aufklärung der Taten gearbeitet“, erklärte Polizeisprecherin Ina Reuwsaat. Es konnte jedoch aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben über die Art und Weise getätigt werden.
Und die Ermittlungen dauern weiter an. Das bestätigt Staatsanwältin Anna Hoormann von der Staatsanwaltschaft Aurich. Sie ist Pressesprecherin für den Bezirk Leer. Zu möglichen Verdächtigen oder anderen Ermittlungserfolgen gibt es keinerlei Informationen.
Was war genau passiert?
Die Brände hatten sich in einem recht engen Radius und schnell nacheinander ereignet: In der Nacht zu Dienstag, 10. Juni 2025, hatte es zwei Brandeinsätze innerhalb kurzer Zeit gegeben. Wie die Feuerwehr mitteilte, war der erste Alarm um 0.15 Uhr eingegangen. Zwei große Papiermüllcontainer an der Brahmsstraße, die in einiger Entfernung zueinander standen, hatten unabhängig voneinander gebrannt. Kurz nachdem die Einsatzkräfte wieder eingerückt waren, wurden sie um 1.45 Uhr erneut in die Brahmsstraße gerufen. Vier Fahrzeuge standen unabhängig voneinander teils in Flammen. Die Feuerwehr konnte verhindern, dass das Feuer auf weitere parkende Fahrzeuge übergriff.
Weiter ging es nur zwei Tage später. In den frühen Morgenstunden des Donnerstags, 12. Juni, ging es wieder los: Der erste Einsatz für Feuerwehr und Polizei begann gegen 0.25 Uhr in der Brahmsstraße. Dort standen zwei Fahrzeuge laut Feuerwehr beim Eintreffen der Einsatzkräfte in Vollbrand. Sie konnten das Feuer zügig unter Kontrolle bringen und löschen.
Nur etwa zwei Stunden später, gegen 2.45 Uhr, wurden die Einsatzkräfte erneut alarmiert – in die nahegelegene Straße „Unter den Eichen“. Auch dort standen zwei Fahrzeuge in Brand. Laut Mitteilung der Feuerwehr besonders gefährlich: „Die Fahrzeuge befanden sich direkt vor einer Garagenreihe. Eine Ausbreitung des Feuers auf angrenzende Gebäude konnte nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhindert werden“, hieß es. Bei der Erkundung entdeckten die Einsatzkräfte vier Personen in einer der Garagen, die bereits verraucht war. Die Personen wurden in Sicherheit gebracht.
Was war mit den Wracks?
Diese Zeitung war Anfang Juli, zwei Wochen nach den Bränden, an den Brandorten, um sich ein Bild zu machen. Drei ausgebrannte Autos standen noch in der Brahmsstraße. Zwei auf einem öffentlichen Parkplatz und eines auf einem privaten Parkplatz vor einem Haus. Wir haben bei der Polizei und der Stadt Leer angefragt, wie in solchen Fällen vorgegangen wird. Mittlerweile (Stand 14. Juli 2025) sind zwei Autos verschwunden, eines ist auf dem öffentlichen Stellflächen verblieben. Die Eigentümer der zwei Wagen seien der Aufforderung der Stadt nachgekommen und haben sie selber entfernen lassen, heißt es von der Verwaltung dazu.
Wie laufen solche Fälle ab?
Weil wegen der Brandstiftung Ermittlungen nötig waren und sind, musste die Polizei die Wracks in diesem Falle wieder freigeben, erklärte Polizeisprecherin Vanessa Lepper. „Oft werden Brandorte beschlagnahmt, ob nun ein Fahrzeug oder auch ein Haus beispielsweise, um Ermittlungen durchführen zu können.“ Wenn die Fahrzeuge wieder freigegeben sind, könnten sie von den Haltern entfernt werden.
Grundsätzlich seien Autos, die abgemeldet seien, aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. „Manchmal ist der Halter allerdings schwer ausfindig zu machen, wenn die Kennzeichen entfernt sind und auch die grüne Umweltplakette und die Identifikationsnummer fehlen“, sagt sie.
Im Falle der Brand-Wracks in der Brahmsstraße wusste die Stadt Leer allerdings, welche Eigentümer angeschrieben werden mussten, damit die Autos aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Offentliche Flächen, so schreibt die Stadtsprecherin Karen Radtke, seien auch auch Seiten-, Rand- und Parkstreifen sowie Parkplätze.
Was, wenn es mal nicht klappt – Wer zahlt?
Weigere sich ein Eigentümer, sein Auto von den öffentlichen Flachen zu holen, werde das nicht einfach so hingenommen, so Radtke. „Sollte sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht kümmern, veranlassen wir die Entfernung auf Kosten des Eigentümers“, sagt sie. „Gegen Fahrzeuge auf privaten Grundstücken haben wir, soweit keine Gefährdung von ihnen ausgeht, grundsätzlich keine Handhabe“, so Radtke. Dennoch habe die Stadt auch den Eigentümer des auf dem Privatgrundstück stehenden Fahrzeuges kontaktiert. Und er hat gehandelt. Grundsätzlich müsse man bei dem Thema aber auch versicherungstechnische Belange und Abläufe beachten, so die Sprecherin.
Apropos, Versicherung: „Natürlich haftet in erster Linie der Verursacher für Vandalismusschäden“, schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Oft sei der aber gar nicht mehr festzustellen. „Dann können sich Geschädigte an ihre Kfz-Versicherung wenden. Dafür müssen Betroffene zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die die Vandalismusschäden ersetzt.“ Beim Entfernen oder Abschleppen eines ausgebrannten Autos kommt es aber scheinbar drauf an: So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe 2015 in einem Fall beispielsweise entschieden, dass die Vollkaskoversicherung nur den Fahrzeugwert ersetzen müsse, für die Abschleppkosten eines erkennbar wertlosen Fahrzeugs dagegen nicht aufkommen müsse.