Sieben Angeklagte Prozess um Kindesentführung - was die Verteidiger sagen

dpa
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Von dpa
| 11.07.2025 05:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Christina Block wird von zwei Anwälten vor Gericht vertreten. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa
Christina Block wird von zwei Anwälten vor Gericht vertreten. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa
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Die Unternehmerin Christina Block soll laut Anklage den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer Kinder von Dänemark nach Deutschland zu entführen. Im Prozess weisen die Verteidiger die Vorwürfe zurück.

Am Hamburger Landgericht hat der Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (52) und sechs weitere Angeklagte wegen mutmaßlicher Kindesentführung begonnen. Einer der Angeklagten ist Blocks Lebensgefährte, der ehemalige Fernsehmoderator Gerhard Delling (66). Nach der Anklageverlesung wiesen die Anwälte Blocks jede Schuld ihrer Mandantin zurück. Auch Dellings Anwalt hatte die Beihilfe-Vorwürfe schon vor Beginn des Verfahrens bestritten.

Christina Block habe zu keiner Zeit einen Auftrag erteilt, ihre Kinder von dem in Dänemark lebenden Vater zurückzuholen, sagte Anwalt Otmar Kury in einem Eröffnungsstatement. 

Blocks Anwälte erheben Vorwürfe gegen den Vater der Kinder

Sie sei nicht schuldig. „Sie ist auch nicht hinreichend verdächtig“, sagte er. Zugleich erhob er schwere Vorwürfe gegen den Vater der Kinder, der seiner Mandantin den Kontakt zu ihrer Tochter und ihrem Sohn jahrelang rechtswidrig verweigert und die Kinder damit geschädigt habe. Zudem kündigte Kury eine umfangreiche Erklärung Blocks an. 

Die Unternehmerin bestreitet die Vorwürfe. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa
Die Unternehmerin bestreitet die Vorwürfe. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Auch ihr zweiter Anwalt, Ingo Bott, zeichnete von Block das Bild einer verzweifelten Mutter, der ihre Kinder entzogen und entfremdet worden seien. Als Tochter des Gründers der gleichnamigen Steak-House-Kette, Eugen Block, sei sie zudem prominent, so dass über den jahrelangen Sorgerechtsstreit umfangreich in einer „Schlammlawine des Boulevard“ berichtet worden sei.

Anwalt: Entführer handelten ohne Auftrag der Mutter 

Aufgrund des der Familie zugeschriebenen Reichtums hätten sich auch Sicherheitsfirmen an die Blocks gewandt und ihre Hilfe angeboten. Der Anwalt äußerte die Vermutung, dass auch die Entführung der Kinder eine nicht abgesprochene Aktion gewesen sein könnte. Dann sei aber alles so schiefgelaufen, dass gar nicht erst eine Vergütungsforderung erhoben worden sei, sagte Bott.

Für die schwere Entziehung Minderjähriger und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis. 

Schon Stunden vor Prozessbeginn warteten erste Journalisten vor dem Landgericht. Block und Delling trafen am Morgen in Begleitung ihrer Anwälte zum Prozess ein. Auch Blocks Ex-Mann und Vater der insgesamt vier gemeinsamen Kinder, Stephan Hensel (51), erschien im Gericht.

Gerhard Delling, gekleidet im dunklen Anzug ohne Krawatte, setzte sich gleich nach Betreten des Gerichtssaals neben seinen Anwalt. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa
Gerhard Delling, gekleidet im dunklen Anzug ohne Krawatte, setzte sich gleich nach Betreten des Gerichtssaals neben seinen Anwalt. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Kinder seien in Dänemark in ein Auto gezerrt worden 

Der Fall, der bundesweit Schlagzeilen auslöste, lief laut Anklage so ab: In der Silvesternacht 2023/24 lauerten mehrere Männer Hensel und zwei gemeinsamen Kindern von Hensel und Block in Süddänemark auf. Die Täter sollen Hensel zusammengeschlagen und die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in ein Auto gezerrt haben. 

Im Laufe der mutmaßlichen Entführung wurde den Kindern nach Angaben der Anklage mit Klebeband der Mund verschlossen, die Tochter an den Händen gefesselt. Der Junge und das Mädchen wurden erst nach Baden-Württemberg gebracht und reisten später mit ihrer Mutter nach Hamburg.

Tochter und Sohn leben beim Vater in Dänemark

Christina Block kämpft seit Jahren um ihre 2010 geborene Tochter und den 2013 geborenen Sohn. Beide Kinder leben seit 2021 bei ihrem Vater in Dänemark. 

Nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft behielt Hensel sie nach einem Wochenendbesuch gemäß seinem Umgangsrecht widerrechtlich bei sich. Die geschiedenen Eheleute haben zwei weitere ältere Kinder, von denen eine Tochter beim Vater und eine bei der Mutter lebt.

Auch der Ex-Mann von Christina Block, Stephan Hensel, erschien zum Prozess. Foto: Marcus Brandt/dpa
Auch der Ex-Mann von Christina Block, Stephan Hensel, erschien zum Prozess. Foto: Marcus Brandt/dpa

Vorwurf: Block habe Auftrag erteilt 

Laut Anklage soll Christina Block zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, die Kinder gewaltsam der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Die Anklage gegen Block und den 63-Jährigen lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung von Minderjährigen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Mutter wird zudem schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. 

Mehrere mutmaßliche Mittäter

Ein 35-Jähriger, der nach eigenen Angaben die israelische und portugiesische Staatsangehörigkeit hat, soll zusammen mit fünf weiteren Männern direkt an der Entführung beteiligt gewesen sein. Sein Verteidiger kündigte an, sein Mandant werde sich zu einem späteren Zeitpunkt umfassend äußern. Seit November sitzt der Mann in U-Haft. 

Ein 58-jähriger Deutscher sorgte der Staatsanwaltschaft zufolge als Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens für die Bewachung des Anwesens von Block, um eine Flucht der Kinder zu verhindern. Er ist angeklagt wegen Beihilfe zur gemeinschaftlichen schweren Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Demselben Vorwurf müssen sich eine Frau (49) und ein Mann (55) aus Blocks Umfeld stellen.

Lange Vorgeschichte

Der Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Mann beschäftigte zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen eine Beschwerde von Block ab. In der Begründung hieß es, alle vier Kinder hätten nach der Trennung des Paares 2014 und der Scheidung 2018 zunächst bei der Mutter gelebt. Für Besuche bei dem Vater gab es seit 2015 eine Umgangsregelung. Im Juli 2021 zog die älteste Tochter im Einvernehmen mit der Mutter zu ihrem Vater. 

Seit August 2021 leben die beiden jüngsten Kinder beim Vater. Nach einem Wochenendbesuch hatte er mitgeteilt, dass er sie wegen „kindeswohlgefährdenden“ Verhaltens der Mutter nicht zurückbringen werde. Über die genauen Vorwürfe ist offiziell nichts bekannt. Im Herbst 2021 sprach das OLG der Mutter vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und verpflichtete den Vater zur Herausgabe der Kinder an die Mutter. 

Das Gericht hat 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa
Das Gericht hat 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Dänisches Gericht: Deutsche Entscheidung unzulässig

Als einziges EU-Land erkennt Dänemark Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedsländer in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht automatisch an. Ende 2021 erklärte ein dänisches Amtsgericht die Vollstreckung der deutschen Entscheidung für unzulässig. 

Block stellte 2022 in Dänemark einen Antrag auf Rückführung ihrer Kinder, und zwar nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz. Daraufhin habe im Februar 2023 ein Gericht festgestellt, dass die Kinder zwar widerrechtlich nach Dänemark gebracht worden seien, sie aber nicht zurückgeführt werden könnten.

Das Gericht hat in dem Prozess 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. In einem Verfahren mit sieben Angeklagten, vielen Prozessbeteiligten und einem komplizierten Sachverhalt sind Verzögerungen allerdings nicht ungewöhnlich.

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