Fall Felix Tannigel Wann geht in Aurich der Arztfehler-Prozess weiter?
Ein ostfriesischer Ex-Chefarzt soll für die Hirnschäden von Felix Tannigel verantwortlich sein. Jetzt gibt es einen Ausblick darauf, wann das Landgericht Aurich seine Entscheidung treffen könnte.
Aurich - Vor fast einem halben Jahr hat das Landgericht Aurich zum ersten Mal im Fall Felix Tannigel verhandelt. Der Junge war 2018 in einem ostfriesischen Krankenhaus zur Welt gekommen und ist seit seiner Geburt schwer behindert. Seine Eltern Suleika und Falko Tannigel geben dem damals behandelnden Gynäkologen die Schuld daran. Ihre Überzeugung ist: Hätte der Mann während der Geburt keine schweren Behandlungsfehler begangen, hätte ihr Sohn keine Hirnschäden davongetragen. Eine Entscheidung darüber, ob die 5. Zivilkammer das genauso sieht, steht aber noch aus.
Dr. Markus Gralla, Richter und Pressesprecher am Landgericht, zufolge soll der Zivilprozess, in dem es unter anderem um ein sechsstelliges Schmerzensgeld geht, im August 2025 fortgesetzt werden. Zur Verzögerung war es gekommen, weil noch zur Debatte steht, ob die diensthabende Hebamme und die Assistenzärztin noch stärker auf den Chefarzt hätten einwirken müssen, um diesen zu einem schnellen Kaiserschnitt zu bewegen. Unseren Informationen zufolge sollen beide Frauen auch vor Gericht angehört werden.
Podcast: Risiko Geburt – Ein ostfriesischer Frauenarzt vor Gericht
Im Podcast „Risiko Geburt – Ein ostfriesischer Frauenarzt vor Gericht“ arbeiten die Journalisten Ute Nobel und Daniel Noglik den Fall der toten Marlene Heitz akribisch auf. In der zweiten Staffel beschäftigen sich die Reporter mit dem Fall des schwer behinderten Felix Tannigel – der im selben Krankenhaus beim selben Arzt zur Welt gekommen ist. „Risiko Geburt“ gibt es kostenlos überall dort, wo es Podcasts gibt, zum Beispiel bei Spotify, Apple Podcasts und Amazon:
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Bereits vor Gericht gegen den Chefarzt und das Krankenhaus gewonnen hatte Rebekka Heitz, deren Tochter Marlene nach ihrer Geburt in derselben Klinik wie Felix verstorben war. Auch sie hatte Hirnschäden davongetragen – rechtskräftig nachgewiesen durch die Fehler des Gynäkologen. Zusätzlich zu den geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüchen hatte Rebekka Heitz einen Strafantrag gestellt. Der Ausgang des Verfahrens ist aber noch ungewiss.
„Die Ermittlungen dauern weiter an. Es wurde hier noch ein Ergänzungsgutachten eingeholt“, schreibt Anna Hoormann, Staatsanwältin und Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft Aurich. Ursprünglich war das Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt worden. Inzwischen läuft es wieder – allerdings nur noch wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.