Hannover  Niedersachsen muss seine Wahlkreise neu zuschneiden: Welche wegfallen und welche dazukommen

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 14.06.2025 07:00 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Schafft es der Landtag den Forderungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes nachzukommen? Foto: IMAGO/Christian Ohde
Schafft es der Landtag den Forderungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes nachzukommen? Foto: IMAGO/Christian Ohde
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Nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs muss Niedersachsen seine Wahlkreise neu zuschneiden. Ein Vorschlag dazu liegt vor, sorgt aber bei den Landtagsfraktionen für Diskussionsbedarf. Zumal die nächste Reform schon bald bevorsteht.

Eine knifflige Aufgabe hat der niedersächsische Staatsgerichtshof dem Landtag gestellt: Bis zur nächsten Landtagswahl, planmäßig im Herbst 2027, muss es eine völlige Neueinteilung der Wahlkreise geben. Hintergrund ist die demografische Entwicklung: Im bevölkerungsreichen Nordwesten gibt es zu wenig Wahlkreise; im Osten hingegen zu viele. „In Weser-Ems leben 31,9 Prozent der niedersächsischen Wahlberechtigten“, sagt Hermann Gerdes (73), einst Gemeindedirektor in Bösel (Kreis Cloppenburg). Statt 26, müsste es in Weser-Ems 28 Landtags-Wahlkreise geben. Der umtriebige Pensionär war vor den Staatsgerichtshof gezogen – mit durchschlagendem Erfolg.

Inzwischen hat Landeswahlleiter Markus Steinmetz dem Landtag einen Vorschlag vorgelegt. Es soll wie bisher bei 87 Wahlkreisen bleiben. Allerdings schlägt Steinmetz für 62 dieser 87 Wahlkreise Veränderungen vor. Nur 25 Wahlkreise könnten nach diesem Modell unverändert bleiben. Steinmetz schlägt vor, zwei Wahlkreise in der Region Braunschweig aufzulösen. Im Gegenzug sollen zwei neue Kreise geschnitten werden: Brake/Ganderkesee im Oldenburger Land und ein neuer Wahlkreis in der Grafschaft Bentheim.

Einige Beispiele aus dem Nordwesten:

Die Fraktionen hadern mit dem Vorschlag des Landeswahlleiters. „Er ist mathematisch ein Kunstwerk, aber politisch so nicht akzeptabel“, sagt Wiard Siebels (Aurich), Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landestagsfraktion. Der Vorschlag halte sich weder an Kreisgrenzen noch an historisch gewachsene Verbindungen. Es gebe gar Wahlkreise mit Teilgebieten aus drei Landkreisen. Siebels weist darauf hin, dass die Vorgaben des höchsten Gerichts sehr streng seien. So dürfe die Zahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis nur in begründeten Ausnahmefällen vom Toleranzrahmen von bis zu 15 Prozent der Durchschnittsgröße abweichen.

Ähnlich sieht es der grüne Koalitionspartner. „Der Staatsgerichtshof hat uns erschwerte Hausaufgaben auf den Tisch gelegt“, meint Volker Bajus (Grüne). Die größte Herausforderung sei es, den Bürgern den Wegfall von Wahlkreisen zu erklären. Etliche Abgeordnete wachten plötzlich in einem neuen Wahlkreis auf. Jeder Reformvorschlag sei ein mutiger.

Die CDU-Fraktion will nach den Worten ihrer Parlamentarischen Geschäftsführerin Carina Hermann den Vorschlag „genauer analysieren und ausführlich abwägen“. In vielen Regionen sehe man allerdings „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ – auch im Bereich Weser-Ems. Hermann betont, ihre Fraktion stehe für konstruktive Gespräche zur Verfügung. „Das setzt voraus, dass Rot/Grün bereit ist, die CDU fair zu beteiligen.“

Stephan Bothe, der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt: „Eine Anpassung von Wahlkreisen kann bei veränderten Bevölkerungszahlen sinnvoll sein.“ Die vorgeschlagenen Änderungen müssten aber nachvollziehbar und politisch ausgewogen bleiben.

Kläger Gerdes hält dagegen den Vorschlag des Landeswahlleiters für „technisch gut gelöst“. Er könnte sich sogar vorstellen, dass die Zahl der Wahlkreise auf 80 sinkt. Diese Zahl war bei der Reform 2004 (damals gab es noch 100 Wahlkreise) im Gespräch. Gerdes gibt einen weiteren Hinweis: Auch der Zuschnitt der Bundestagswahlkreise passe nicht mehr. Nach der Reform ist also auch vor der Reform.

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