Das sagt die Staatsanwaltschaft Brandserie in Rhaudermoor – es gab eine Hausdurchsuchung
Seit Mitte Mai brennt es immer wieder in Rhaudermoor – und die Angst wächst. Die Ermittlungen laufen. Nun gab es eine Hausdurchsuchung. Und warum spricht niemand von Brandstiftung?
Rhaudermoor - Gab es einen Fahndungserfolg im Fall der Brandserie in Rhaudermoor? Dass es eine Hausdurchsuchung gegeben hat, bestätigt Staatsanwältin Anna Hoormann auf Anfrage dieser Zeitung. Weitere Details nannte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft für den Bezirk Leer nicht. Die Ermittlungen laufen noch. Daher ist auch unklar, ob belastende, entlastende Beweise gefunden wurden oder gar nichts.
Brandserie erschüttert Rhaudermoor und sorgt für Unsicherheit
Seit dem 17. Mai 2025 hat es rund um den Ostfriesland-Wanderweg in Rhaudermoor acht Brände gegeben. Zuletzt am Samstag vor Pfingsten. In den Pressemitteilungen war bislang immer von einer unbekannten Ursache die Rede. Dabei hatten Polizei und Staatsanwaltschaft bereits erklärt, dass nach Zusammenhängen ermittelt werde. Beispielsweise hatte Ina Reuwsaat, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Leer/Emden, nach dem sechsten Feuer mitgeteilt: „Die räumliche Nähe und die Tatsache, dass die meisten Brände am späten Abend gemeldet wurden, sind schon sehr auffällig. Deshalb prüfen wir, ob es Zusammenhänge zwischen den Bränden gibt.“
Feuer bedrohen Wohnhäuser und sorgen für Angst
Einige der Feuer waren auch nahe an Wohnhäusern. Die Brandserie begann am Samstag, 17. Mai. Gegen 2.40 Uhr in der Nacht war der Feuerwehr ein Dachstuhlbrand im Neuen Weg in Rhaudermoor gemeldet worden. Als die Einsatzkräfte eintrafen, stellte sich heraus, dass ein Holzstapel in unmittelbarer Nähe zum Haus brannte. Durch das schnelle Eingreifen konnte ein Übergreifen der Flammen auf das Gebäude verhindert werden. Eine Scheibe war bereits geplatzt, Rauch drang ins Gebäude ein. Von Brandstiftung oder ähnlichem war bislang aber nicht die Rede. Dabei haben viele Menschen genau das vermutet.
„Doch verdammt noch mal, wer macht so etwas? Es hat doch jetzt einige Tage geregnet. Dann brennt eine Hecke nicht einfach so“, schrieb ein Nutzer bei Facebook nach dem jüngsten Feuer unter dem Einsatzbericht der Feuerwehr.
Juristische Einordnung: Wann spricht man von Brandstiftung
Warum ist aber bei Polizei und Staatsanwaltschaft nie die Rede von einem Brandstifter? Das hat juristische Gründe. Hoormann erklärt, was im Sinne des Strafgesetzbuches als Brandstiftung gilt, ist in Paragraf 306 geregelt:
„(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
Bei Hecken sei das eine Sachbeschädigung. Bislang hieß es bei den Bränden der Serie auch, dass die Ursache unbekannt sei. Das habe laut Hoormann den Grund, dass die Ermittlungen zur Brandursache noch nicht abgeschlossen seien.
Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Leer unter Telefon 0491/976900 zu melden.