Osnabrück  Beispiel Osnabrück: AfD-Nachwuchs aufgelöst – aber ihre Ideen leben weiter

Jean-Charles Fays, Leon Grupe
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Von Jean-Charles Fays, Leon Grupe
| 08.06.2025 18:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Adrian Maxhuni wurde am Samstag in seinem Amt als Vizechef der AfD Osnabrück-Land bestätigt – obwohl er zwei Jahre lang Chef der Jungen Alternative Niedersachsen war. Wir konnten die mittlerweile gelöschte Webseite der AfD-Jugendorganisation rekonstruieren. Es zeigt sich eine radikal rechte Gedankenwelt. Foto: Michael Gründel
Adrian Maxhuni wurde am Samstag in seinem Amt als Vizechef der AfD Osnabrück-Land bestätigt – obwohl er zwei Jahre lang Chef der Jungen Alternative Niedersachsen war. Wir konnten die mittlerweile gelöschte Webseite der AfD-Jugendorganisation rekonstruieren. Es zeigt sich eine radikal rechte Gedankenwelt. Foto: Michael Gründel
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Gelöscht, aber nicht vergessen: Wir haben die Homepage der mittlerweile aufgelösten AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative Niedersachsen“ rekonstruiert. Die Beiträge offenbaren ein radikales Weltbild – und führen zu einem AfD-Funktionär aus dem Osnabrücker Land.

Die AfD steht unter Beobachtung. In Berlin mehren sich die Stimmen für ein mögliches Verbotsverfahren – etwa aus den Bundestagsfraktionen von Grünen, SPD und Linken. Anfang Mai 2025 hatte der Inlandsnachrichtendienst die „Alternative für Deutschland“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Grundlage war ein mehr als 1000 Seiten starkes Gutachten. Doch das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auf Klage und Eilantrag der AfD setzte das Bundesamt für Verfassungsschutz die öffentliche Einstufung vorerst aus, um dem Verwaltungsgericht Köln eine ungestörte Prüfung zu ermöglichen. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird die AfD daher weiter als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt.

Im Zentrum der sicherheitsbehördlichen Einschätzungen stehen nicht nur das Spitzenpersonal, sondern auch die ideologischen Kontinuitäten zwischen der Partei und ihrer im März 2025 aufgelösten Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA). Deren letzter Landesvorsitzender in Niedersachsen: Adrian Maxhuni. Der Mann aus dem Osnabrücker Land ist heute Vizechef der AfD im Landkreis Osnabrück und gilt als Nachwuchshoffnung innerhalb der Partei.

Im März 2024 erscheint unter Maxhunis Namen ein Beitrag auf der damaligen Homepage der JA Niedersachsen mit dem Titel: „Wie Deutschland unter einer AfD-Regierung aussehen würde!“ In dem fiktiven Zukunftsszenario wird eine umfassende „Remigrationspolitik“ der AfD nicht nur als erfolgreich, sondern als Grundlage für einen nationalen Aufschwung gefeiert.

Wörtlich heißt es dort: „Die Remigrationspolitik der AfD hat zu einem enormen wirtschaftlichen Aufschwung geführt.“ Oder: „Die konsequente Umsetzung der Remigrationspolitik hat zu einem Rückgang der Kriminalität und einer Stärkung der nationalen Sicherheit geführt.“ Darüber hinaus wird unter dem Punkt „Stolze Identität und Tradition“ zusammengefasst: „Deutschland bewahrt sein kulturelles Erbe und schafft eine Atmosphäre des Respekts und der Anerkennung.“

Maxhuni selbst erklärte gegenüber unserer Redaktion, der Text habe die Aussagen einer Künstlichen Intelligenz wiedergegeben. Er habe den Beitrag lediglich veröffentlicht. In seiner Stellungnahme verweist er zudem auf das Positionspapier vom 29. Januar 2024 der Bundespartei, das unter „Remigration“ nach seiner Darstellung „die gesetzeskonforme Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Herkunftsländer“ verstehe.

Erfunden hat die AfD den Begriff Remigration indes nicht – offizielles Parteipapier hin oder her. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seiner Analyse zur Neuen Rechten festhält, ist „Remigration“ ein zentraler Begriff im Weltbild rechtsextremer Akteure – insbesondere der „Identitären Bewegung“. Dort bedeutet der Begriff weit mehr als die Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht: Er steht für ein Konzept, das einem angeblich „gesteuerten Bevölkerungsaustausch“ entgegenwirken soll – „wonach die ‚autochthone‘ Bevölkerung Europas durch Zuwanderer aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten gezielt ersetzt werde“.

Diese Gedanken und Beobachtungen finden sich auch im aktuellen Gutachten des BfV über die AfD wieder: „Das an ethnischen Kriterien anknüpfende Volksverständnis der AfD zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.“ Dies sei „maßgeblich für die fremden- und minderheitenfeindlichen Positionen in der Partei“ und die „ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personengruppen“.

Dass die Partei millionenfache Rückführungen fordere – obwohl die Zahl der tatsächlich ausreisepflichtigen Migranten deutlich niedriger ist – zeigt laut Gutachten, dass die politische Agenda weit über rechtsstaatlich gebotene Einzelfallprüfungen hinausreicht. Der Begriff wird, so die Einschätzung des Bundesamts, bewusst genutzt, um ein „kollektives Rückführungsprogramm“ zu propagieren.

Ziel dieser Ideologie ist demnach die „Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften“ im Sinne eines völkischen „Ethnopluralismus“, wonach es zwar verschiedene Ethnien auf der Welt geben darf, sie sollen aber in möglichst großer Distanz zueinander leben, um ein Volk nicht zu durchmischen. AfD-Funktionäre wie Maxhuni berufen sich öffentlich auf den Begriff, ohne diese ideologischen Kontexte zu benennen. Laut Verfassungsschutz Niedersachsen verwendet die JA den Ausdruck „Remigration“ als politischen Kampfbegriff spätestens seit 2023, um die eigenen politischen Positionen zu unterstreichen.

Wie tief dieses rechtsextreme Denkmuster in der AfD-Jugendorganisation vertreten war, zeigt ein Beitrag, der im Sommer 2023 auf der inzwischen gelöschten Website der JA Niedersachsen erschien – zu einer Zeit, als Adrian Maxhuni Landesvorsitzender war. Der Text bezieht sich auf angebliche Gewalttaten in deutschen Freibädern und behauptet: „Wer zu Mustererkennung fähig ist, weiß längst, dass für diese Zustände mehrheitlich Migranten mit orientalischer oder afrikanischer Abstammung verantwortlich sind.“

„Eine kurzfristige Lösung wäre daher der konsequente Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen“ aus Freibädern, heißt es in dem Beitrag – um sich direkt danach selbst zu widersprechen, denn ein solches Vorgehen wecke „natürlich böse Erinnerungen an Apartheidsstaaten“. Stattdessen fordert die AfD-Jugend dann: „Die Gewalttäter ausfindig machen und konsequent abschieben!“

Die Sprache spielt mit dem rechtsextremen Erzählmuster – mit dem Ziel, ganze Gruppen systematisch zu stigmatisieren und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Auch die zweite Forderung wäre verfassungswidrig – wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt, dürfen Gewalttäter „orientalischer Abstammung“ nicht abgeschoben werden.

Und was sagt die AfD Niedersachsen rückblickend zu diesem Beitrag aus den Kreisen ihrer Nachwuchsorganisation? Die konkrete Frage lässt ein Parteisprecher unbeantwortet und verweist darauf, dass Maxhuni selbst unserer Redaktion bereits geantwortet habe. Schriftlich teilt der Sprecher der AfD Niedersachsen, Frank Horns, mit, man bekenne sich klar zum Grundgesetz und lehne rassistische Konzepte ab. Das jedoch steht in deutlichem Spannungsverhältnis zu Verlautbarungen der Parteijugend.

Auf die ideologische Nähe der früheren JA zur Neuen Rechten verweist auch der niedersächsische Verfassungsschutz. Auf Anfrage teilt die Behörde mit, dass sich die Junge Alternative auf einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ stützte, der dem des Grundgesetzes entgegenstehe und „mit der Menschenwürde unvereinbar“ sei. Damit verbunden sei eine „kontinuierliche Abwertung von Personen, die nicht unter dieses homogene Gesellschaftsbild fallen“.

Die enge personelle Verflechtung von AfD und JA belegt auch das Bundesamt für Verfassungsschutz. In seinem Gutachten von 2023 wird die Junge Alternative als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auch nach Bekanntwerden dieser Bewertung im April 2023 habe sich die AfD nicht inhaltlich distanziert. Stattdessen sei es überwiegend zu Solidaritätsbekundungen durch AfD-Funktionäre gekommen. Die Verbindungen blieben auch nach der bundesweiten Auflösung der JA im März 2025 bestehen: „JA-Mitglieder kandidierten weiter für Mandate der AfD“, die Organisation habe ihre Rolle als „Nachwuchsreserve für künftige AfD-Mandatsträger“ behalten.

Das aktuelle Verfassungsschutz-Gutachten nennt auch konkrete Personalien: So gehören dem aktuellen AfD-Bundesvorstand mit Hannes Gnauck der letzte JA-Bundesvorsitzende und zwei weitere ehemalige Landesfunktionäre an. Gnauck sitzt für die AfD Brandenburg im Bundestag.

Ein weiteres Beispiel für die enge Verbindung zwischen JA-Kadern und der Mutterpartei ist Rebecca Seidler. Sie war noch vor Maxhuni Vorsitzende der JA Niedersachsen – und wechselte danach direkt zur AfD-Bundestagsfraktion. Dort ist sie laut LinkedIn-Profil seit 2022 als Content-Redakteurin tätig. Für den YouTube-Kanal der Fraktion führte sie mehrere Interviews mit Abgeordneten – etwa Stephan Brandner, Beatrix von Storch und Kay Gottschalk. Die Themen: „Migrantengewalt“, „Abtreibungswahn“, „lebensgefährliche Ampel-Politik“.

Ende September 2024 geht ein Video viral, in dem Seidler zu sehen ist. Es stammt von der AfD-Wahlparty nach der Landtagswahl in Brandenburg. Darin tanzt sie mit Parteianhängern zu einem Partysong – und ruft über die Musik hinweg: „Hey, das geht ab – wir schieben sie alle ab, sie alle ab!“ Auf Instagram legt sie nach: „Das ist ein Versprechen.“

Womöglich wird die Gesangseinlage juristische Konsequenzen für Seidler haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen des Verdachts auf Volksverhetzung.

Beispiele wie Rebecca Seidler und Adrian Maxhuni zeigen, dass es in der AfD keine Distanzierung von früheren Führungskadern der als rechtsextrem eingestuften Jugendorganisation gibt – im Gegenteil: Ihre Karrieren und Beiträge wirken bis heute in die Partei hinein.

Der Fall Maxhuni steht exemplarisch für eine tiefere Entwicklung: die Normalisierung völkischer Begriffe und Narrative im politischen Diskurs der AfD – unter Mitwirkung ehemals führender Mitglieder ihrer Jugendorganisation. Offiziell betont die Partei zwar ihre Verfassungstreue. Doch die ideologischen Bezüge und die fehlende Abgrenzung zu Kampfbegriffen der Neuen Rechten – wie etwa der „Remigration“ – bewertet zumindest der Verfassungsschutz anders. Ob ein Gericht diese Bewertung teilt, wird sich noch zeigen.

Was früher auf den Websites der Jungen Alternative stand – wie in den Beiträgen unter dem damaligen Landesvorsitzenden Maxhuni –, ist heute fester Bestandteil des politischen Vokabulars der AfD. Die rechtsextremen Denkmuster aus dem Jugendmilieu haben die Partei längst durchdrungen.

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