Brüssel  Chip-Pflicht für Hunde und Katzen: Diese verschärften Regeln plant die EU

Patrick Kern
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Von Patrick Kern
| 05.06.2025 12:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Hunde und Katzen mittels Chip klar identifizierbar sein. Foto: dpa/Patrick Pleul
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Hunde und Katzen mittels Chip klar identifizierbar sein. Foto: dpa/Patrick Pleul
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Illegaler Tierhandel, insbesondere mit Hunden und Katzen, ist weiterhin ein großes Problem. Die EU könnte mit einer neuen Verordnung, die unter anderem eine Chip-Pflicht enthält, härter dagegen vorgehen. Ändert sich dadurch etwas für private Haustierbesitzer?

Die EU-Kommission will künftig härter gegen illegalen Tierhandel vorgehen. Die Abgeordneten einigten sich nach Informationen des „BR“ sowie der „Kleinen Zeitung“ kürzlich auf eine Verordnung, die beispielsweise die Chip-Pflicht für Hunde und Katzen und einen entsprechenden Eintrag in einer Datenbank vorsieht. Die geplante Maßnahme richtet sich insbesondere gegen illegale Welpenfabriken im Ausland, die die Tiere unter miserablen Bedingungen züchten und beispielsweise nach Deutschland bringen, um sie dort zu verkaufen.

Für private Haustierbesitzer würde sich mit der Verordnung erstmal nichts ändern. Mehr in die Pflicht genommen werden sollen Züchter, Händler oder Tierheime. Demnach sollen künftig alle Hunde und Katzen dort mit einem Mikrochip versehen sein, damit sie individuell identifizierbar sind. Auch Tiere, die aus Drittländern kommen und in der EU zum Verkauf angeboten werden, müssen vor ihrer Einreise in die EU gechippt und in eine nationale Datenbank eingetragen werden. Damit die Verordnung in Kraft tritt, müssen noch das EU-Parlament sowie der EU-Rat zustimmen.

Die Verordnung sieht noch weitere Regeln vor, um das Wohlergehen der Tiere zu stärken. Beispielsweise legt sie die Häufigkeit sowie das Mindest- und Höchstalter bei der Zucht fest. Auch Verstümmelungen wie das Kupieren von Ohren und Schwänzen oder das Entfernen von Klauen sollen verboten werden, wenn es keinen medizinischen Grund dafür gibt. Darüber hinaus beinhaltet sie Bestimmungen für die alltägliche Tierversorgung.

Der Deutsche Tierschutzbund hat erst kürzlich erklärt, wie akut das Problem des illegalen Tierhandels ist. Im Jahr 2024 hat er 224 Fälle dokumentiert, in denen mindestens 991 Tiere betroffen waren – zu rund 85 Prozent handelte es sich um Hunde. In den meisten Fällen waren die Tiere zu jung für den legalen Grenzübertritt und krank. Verstöße gab es vor allem bei Tieren, die aus Rumänien, Bulgarien und der Türkei kamen. In acht von zehn Fällen war Deutschland das Bestimmungsziel.

Für Haustiere innerhalb der deutschen Grenze gibt es keine bundesweit einheitliche Chip-Pflicht. Aktuell müssen in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen alle Hunde gechippt sein. In anderen Ländern besteht nur eine Kennzeichnungspflicht für Listenhunde. Sachsen sieht keine Pflicht vor.

Wer allerdings gewerblich mit Heimtieren handeln will, braucht laut Tierschutzgesetz eine Erlaubnis des Veterinäramts. Und wer beispielsweise Hunde über die deutschen Grenzen hinaus vermitteln will, braucht einen EU-Heimtierausweis – und den gibt es bereits jetzt nur, wenn das Tier gechippt ist.

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