Berlin Zurückweisungen rechtswidrig? Warum Merz und Dobrindt jetzt nicht zurückkönnen
Die Migrationswende war ein zentrales Wahlversprechen von Friedrich Merz. Muss er sie jetzt wegen eines Gerichtsurteils abblasen?
Nicht nur die Grünen sehen sich bestätigt. Nach der Entscheidung eines Berliner Verwaltungsgericht war die Zurückweisung von drei Asylbewerbern aus Somalia rechtswidrig. Es ist ein Dämpfer für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Aber ganz so eindeutig, wie die Gegner einer Migrationswende die Lage sehen, ist sie nicht. Experten halten es weiter für möglich, dass die Zurückweisungen zulässig sind – wenn Deutschland sie gut begründet.
Im Vergleich mit anderen EU-Staaten hat Deutschland in den vergangenen Jahren die meisten Flüchtlinge aufgenommen: Etwa achtmal so viele wie Italien, obwohl es nur eineinhalbmal so viele Einwohner hat – und etwa ein Viertel der circa eine Million Menschen, die jährlich insgesamt in der EU Zuflucht suchen. Dass die Integration von im Durchschnitt 300.000 Neuankömmlingen im Jahr zu einer Überforderung geführt hat, ist so einfach nicht von der Hand zu weisen. Darüber können doch auch Gerichte nicht hinwegsehen.
Dobrindt und Merz können jetzt jedenfalls nicht die Segel streichen. Auf der einen Seite sitzt ihnen eine 20-Prozent-AfD im Bundestag im Nacken, die der neuen Bundesregierung jeden Tag abspricht, es mit einer Reduzierung der Flüchtlingszahlen ernst zu meinen. Auf der anderen Seite ist ein großer Teil der Bevölkerung nach wie vor hilfsbereit, möchte aber nicht mehr, dass die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft überstrapaziert wird. Um Vertrauen zurückzugewinnen, ist es für die neue Bundesregierung geradezu zwingend, zu beweisen, dass Steuerung und Begrenzung von Migration noch möglich sind.
Dobrindt bewegt sich nun bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung mindestens in einer rechtlichen Grauzone. Offenbar spielt er auf Zeit. Wenn es für einige Monate so bleibt, dass Asylbewerber, die über ein sicheres EU-Land einreisen, zurückgewiesen werden, wird sich das herumsprechen. Es hat Signalwirkung. Auf Dauer kann Deutschland das EU-Recht nicht freihändig interpretieren. Es braucht Klarheit, am besten vom Europäischen Gerichtshof.
Es ist ein ernsthaftes Dilemma: Wenn EU-Recht dafür sorgt, dass Deutschland nichts dagegen unternehmen kann, dass die meisten Flüchtlinge es als Zielland wählen, erleidet die EU selbst einen Akzeptanzverlust bei den Bürgern. Welche Folgen das hat, kann man in zahlreichen EU-Ländern beobachten, wo nationalistische und antieuropäische Parteien auf dem Vormarsch sind. Eine solche Entwicklung kann niemand wollen, der die europäische Staatengemeinschaft erhalten möchte. Merz und Dobrindt müssen also abwägen: Schaden Sie der EU, in dem sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen? Oder schaden sie ihr noch mehr, wenn sie jetzt zurückrudern?