Den Haag  Urlaubs-Schock in Mexiko: 1485 Euro für zwei Drinks und Chips – und die Bank weigert sich zu zahlen

Helmut Hetzel
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Von Helmut Hetzel
| 27.05.2025 16:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Achten Sie im Urlaub genau darauf, welche Summe auf dem Kartenlesegerät angezeigt wird. Foto: IMAGO/Westend61
Achten Sie im Urlaub genau darauf, welche Summe auf dem Kartenlesegerät angezeigt wird. Foto: IMAGO/Westend61
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Ein niederländischer Tourist bestellt in Mexiko zwei Getränke und Chips für umgerechnet 14,85 Euro – und zahlt am Ende 1485 Euro mit seiner Kreditkarte. Seine Bank weigert sich, das Geld zurückzuerstatten. Jetzt gibt auch die Finanzschlichtungsstelle der Bank recht.

Ein niederländischer Tourist ist während seines Urlaubs in Mexiko abgezockt worden. Er bestellte in Mexiko zwei Getränke und eine Tüte Chips und dachte, er würde dafür 14,85 Euro bezahlen. Doch es wurden 1485 Euro von seinem Konto abgebucht, musste er mit Entsetzen nach seiner Rückkehr in die Niederlande feststellen, als er die Kreditkarten-Abrechnung von seiner Bank erhielt.

Der geschädigte Tourist dachte, er könne bei seiner Bank, der Rabobank, das Geld zurückfordern. Er legte bei der Rabobank eine Beschwerde ein. Er argumentierte: Eine derart ungewöhnliche Transaktion müsste der Bank eigentlich auffallen. Sie hätte gestoppt werden müssen. Doch die Bank verweigerte eine Rückzahlung. Daraufhin wandte sich der geschröpfte Tourist an das „Kifid,“ das ist die niederländische Schlichtungsstelle für Finanzstreitigkeiten.

Er schilderte der „Kifid“ den Vorfall und beschrieb, dass er seine Bestellung ordnungsgemäß mit der Kreditkarte bezahlte. Er habe aber wohl übersehen, dass das Komma im Betrag falsch gesetzt war – oder dass er bei der Abrechnung betrogen wurde. Denn statt 310 mexikanische Pesos zahlte er 31.000 Pesos.

Unklar ist, ob die Bedienung nach der Kontrolle durch den Kunden und dessen Bezahlung noch zwei Nullen hinzugefügt hat, oder ob mit dem Kartenlesegerät während der Bezahlung manipuliert wurde, sodass der korrekte Betrag nicht angezeigt wurde, argumentierte der betrogene Tourist gegenüber der Schlichtungsstelle „Kifid.“

Er hätte einer Zahlung in dieser Höhe ausdrücklich nicht zugestimmt und auch nicht grob fahrlässig gehandelt, behauptet der Geschädigte. Doch die zentrale Frage lautet nicht, ob der Mann betrogen wurde oder einen Fehler gemacht hat. Die zentrale Frage lautet, ob die Rabobank verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen. Die Finanzschlichtungsstelle „Kifid“ urteilte: Nein.

Begründung der „Kifid:“ Der Rabaobank-Kunde habe schließlich selbst die Zahlung durch Eingabe seines PIN-Codes bestätigt. Juristisch betrachtet habe er damit keine Grundlage, um eine Rückerstattung zu fordern. Dass er dabei nicht bemerkte, dass er den hundertfachen Betrag zahlte, spiele keine Rolle – die Transaktion war und ist rechtlich zulässig.

Die Bank sei für den Fehler des Mannes nicht haftbar. Zwar sei die Bank verpflichtet, Betrug oder Missbrauch zu verhindern, jedoch sei die Bank  nicht dazu verpflichtet, sich aktiv mit jeder einzelnen Transaktion ihrer Kunden auseinanderzusetzen und müsse nicht jede Transaktion ihrer Kunden überprüfen.

Besonderheiten oder sehr hohe Zahlungen im normalen Zahlungsverkehr müssten daher der Bank nicht zwangsläufig auffallen. Die Rabobank habe in diesem Fall nicht eingreifen müssen. Sie ist somit auch nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Der in Mexiko abgezockte Niederländer wird sich nun wohl damit abfinden müssen, dass er während seines Urlaubs dort die teuersten Drinks seines Lebens konsumiert hat.

Er könnte aber auch auf die Idee kommen, dass er künftig besser bar bezahlt, damit er nicht noch einmal so so übers Ohr gehauen werden kann.

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