Regeln für Radfahrer Leeranerin fragt – was soll man an gefährlichen Stellen machen?
Eine Leserin meldete sich: Zum Stadtradeln stellten sich ihr einige Fragen zum Radfahren in Leer. Besonders einige Stellen: Logaer Weg & Co. – wir fassen zusammen, was gilt.
Leer - Das Fahrrad ist in Leer ein beliebtes Verkehrsmittel. Im Mai wahrscheinlich noch mehr als ohnehin, denn das Stadtradeln läuft. Bei der bundesweiten Aktion machen auch die Kommunen des Landkreises Leer mit. „Als Leeraner Bürgerin bin ich selbst viel in unserer schönen Stadt unterwegs, teils mit dem Fahrrad, teils mit dem Auto. Dabei bin ich oft irritiert, verunsichert, habe das Gefühl, nicht richtig Bescheid zu wissen“, schreibt Ulrike Fendler dieser Redaktion. Sie hatte nicht nur allgemeine Fragen zu Beschilderungen und Co.. Sie nannte auch mehrere Stellen, die sie besonders ratlos zurückließen. Wir haben ihre Fragen aufgenommen und mit einem Experten besprochen.
Hans-Günter Jelting ist bei der Polizeiinspektion Leer/Emden zuständig für den Bereich Verkehr. Gleichzeitig engagiert er sich bei der Verkehrswacht für den Landkreis Leer. In dieser Position haben wir mit ihm die Stellen durchgesprochen, die die Leserin als besonders knifflig empfand.
Logaer Weg
Die Leeranerin schrieb: „Da sind Fahrräder in vielen Abschnitten auf die Straße gemalt, die meisten Radfahrenden benutzen aber den Bürgersteig. Wo gehören die Radfahrer hin? Auf jeden Fall ist meine Erfahrung, dass Radfahrende, die auf der Straße unterwegs sind, oft von Autofahrenden abgedrängt, angehupt, ja beschimpft werden“, schrieb Fendler.
„Der Logaer Weg ist tatsächlich in unterschiedliche Abschnitte eingeteilt“, erklärt Jelting. Einmal gebe es einen Schutzstreifen auf der Straße. Dieser sei durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgesetzt, ein Fahrrad aufgezeichnet. Bis ungefähr zur Höhe Parkstraße. Bei solchen Schutzstreifen gilt eine Benutzungspflicht für Radfahrende, sagt Jelting. Diese Streifen seien Teil der Fahrbahn und eine Form der Radverkehrsführung. Sie würden oftmals angeordnet, weil es keine geeignete Nebenanlage gibt, die man sonst nutzen könnte, so Jelting. „Die Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, welches auch für Radfahrende auf der Fahrbahn gilt.“
Für Autofahrende gilt trotz der Linie: Innerorts 1,50 Meter Abstand halten beim Überholen. „Es ist natürlich nicht immer leicht, festzumachen, ob es manchmal doch nur 1,40 Meter waren. Weder für Autofahrer noch Radfahrer. Man kann aber sagen, die Faustregel ist: ‚Wenn ich den Arm ausfahre und den Spiegel vom Auto einklappen könnte, ist es viel zu nah.‘“ Die gestrichelte Linie gebe manchmal trügerische Sicherheit. „Da neigen viele dazu, zu denken, ich fahr an dem Streifen vorbei, das wird als Platz reichen. Insbesondere die ersten Schutzstreifen, die angelegt worden sind, sind aber oftmals viel zu schmal, als dass diese Rechnung aufgehen könnte.“ Das heiße im Zweifel, dass man eben länger hinter einem Radfahrer herfahren müsse. Außerdem gelte: „Autos dürfen nur auf dem Schutzstreifen fahren, wenn sie müssen. Beispielsweise wenn es wegen des Gegenverkehrs zu eng würde“, so Jelting. Es sei nicht in Ordnung, laufend über den Streifen zu fahren.
Auf dem Logaer Weg endet der Schutzstreifen ungefähr Höhe Parkstraße, Richtung Heisfelder Straße gibt es nur noch eine Nebenanlage. „Diese ist aufgrund unterschiedlicher Pflasterung in zwei Farben gehalten“, erklärt Jelting. Der an der Bebauung liegende Teil ist dabei dem Fußgänger vorbehalten. „Es ist aber kein beschilderter Radweg“, sagt er. Ergo: Keine Pflicht für Radfahrende, ihn zu nutzen. „Man kann trotz der Zweifarbigkeit auch auf der Fahrbahn fahren, wenn man das möchte.“
Bremer Straße
Die Leeranerin schrieb: Gehören da die Fahrräder auf die Strasse? Der Bürgersteig scheint mir nicht für Radfahrende ausgelegt, aber alle fahren dort.
Ähnliche Unsicherheit sehe ich auf der Bremer Straße und noch in vielen anderen Bereichen.
Der Bahnweg
Die Leeranerin schrieb: „Den dürfen ja Rad- und Autofahrer in den meisten Abschnitten in beide Richtungen befahren; er ist aber so eng, dass ich meine, als Autofahrerin gar nicht den vorgegebenen innerstädtischen Abstand von 1,5 Metern zu den Radfahrern beim Überholen einhalten zu können. Also dürfte ich doch da als Autofahrer die Radfahrer gar nicht überholen, oder? Und wie ist es mit dem Parallelweg; da sieht es ähnlich aus?“
„Ja. Das ist so“, sagt Jelting. Wenn eine Fahrbahn so eng ist, dass man nicht mit dem angemessenen Abstand überholen kann, muss man es lassen. „Das Problem verschärft sich natürlich auch dadurch, dass die Autos immer breiter werden“, sagt er. Mit zwei Enten im Begegnungsverkehr wäre häufiger mehr Platz. „Glücklicherweise ist der Seitenabstand aber keine Hauptursache von Unfällen zwischen Radfahrenden und Autofahrenden“, sagt er. „Da haben wir viel mehr Probleme, wenn es um Geisterfahrten geht. Also das Fahren von Radfahrenden auf der falschen Seite. Da wird man schneller übersehen, weil andere Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen nicht mit einem rechnen. Das ist eine unterschätzte Gefahr“, sagt er.
Fallen Ihnen Stellen in der Stadt Leer ein, die besonders knifflig für Radfahrende sind? Schreiben sie uns gern unter red-leer@zgo.de.