Ausländerfeindliche Parolen Ermittlungen nach Sylt-Video abgeschlossen – Ostfriese beteiligt
Sie sangen ausländerfeindliche Parolen auf Sylt: Die Ermittlungen gegen mehrere Menschen im sogenannten „Sylt-Video“ sind nun abgeschlossen. Unter den Beteiligten war auch ein Ostfriese.
Ostfriesland/Sylt - Kurz nach Pfingsten 2024 sorgte es für Diskussionen und Empörung: ein Video, in dem mehrere Besucher einer Bar auf Sylt ausländerfeindliche Parolen grölten. Es war nicht der erste – und nicht der letzte – Vorfall, bei dem auf die Melodie des Party-Hits „L‘amour toujours“ die Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ gesungen wurde. Unter den Grölenden war damals auch ein gebürtiger Ostfriese, der seit einigen Jahren in München lebt. Die Ermittlungen sind jetzt offiziell beendet, die Ergebnisse wurden nun bekannt gegeben.
Diese Zeitung schrieb damals: „Der Ostfriese, ein Mann Anfang 30, singt deutlich hörbar die ausländerfeindliche Parole. Die Kamera schwenkt über die Gruppe, ein anderer Teilnehmer macht eine Geste, die an den „Hitlergruß“ erinnert, deutet zudem mit zwei Finger einen „Hitlerbart“ an. Recherchen dieser Zeitung zeigen: Manche derjenigen, die feiernd rassistische Parolen singen, versuchen sich selbst als Influencer im Münchner Raum. Andere sind Kinder reicher oder zumindest gut betuchter Eltern.“
26-Jähriger wegen Hitlergruß in viralem Video angeklagt
Ermittelt wurde von den Behörden unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Von den mehr als zehn Personen, die in dem Video zu sehen waren, wurde lediglich gegen einen heute 26-Jährigen laut der Deutschen Presse-Agentur (DPA) „öffentlich Klage erhoben“. Es sei beantragt worden, ihn wegen eines „winkenden Grußes“ mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ mit einem Strafbefehl zu verwarnen, heißt es in der Mitteilung. Die Gesten sind ebenfalls in einem damals viral gegangenen Video zu sehen.
Als Bewährungsauflage wurde ihm unter anderem auferlegt, 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.
Staatsanwaltschaft Flensburg stellt Ermittlungen gegen Ostfriesen ein
Die Ermittlungen gegen weitere Feiernde, darunter den damals 30-Jährigen gebürtigen Ostfriesen, wurden hingegen von der zuständigen Staatsanwaltschaft Flensburg eingestellt. Das Rufen der Parole erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, hieß es. Dies wäre demnach nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung, berichtet die DPA.
Mit Material der DPA.