Verteidiger kritisiert Leeraner zeigt an und landet selbst unschuldig vor Gericht
Ein Leeraner brachte den Diebstahl seiner EC-Karte zur Anzeige. Letztlich stand er selbst vor Gericht. Sein Verteidiger übt Kritik.
Leer - Ein Leeraner hatte Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil seine EC-Karte gestohlen worden war. Am Ende stand er selbst Ende März vor Gericht. Zur Anklage gegen ihn kam es am Amtsgericht Leer wegen Vortäuschens einer Straftat. Am Ende wurde er freigesprochen, der Verteidiger kritisierte die Ermittlungsarbeit.
Aber von vorn: Nachdem der Leeraner Anzeige erstattet hatte, war mit der entwendeten Bankkarte im September 2022 ein Geldbetrag abgehoben worden. Durch die polizeilichen Ermittlungen konnte eine Aufnahme von der kontoführenden Bank zu den Akten genommen werden, die die Person zur Tatzeit in der Bank beim Abheben des Geldes zeigte. Der Ermittler habe darauf den EC-Kartenbesitzer und somit den Anzeigeerstatter erkannt. So wurde das Strafverfahren gegen den Anzeigeerstatter eingeleitet mit dem Tatverdacht des Vortäuschens einer Straftat.
Aufnahme zeigt nicht den Angeklagten
Mit Beginn der Beweisaufnahme stellte der Verteidiger des Angeklagten in Abrede, dass es sich bei der Aufnahme aus der Bank um den Angeklagten handelt. Das Gericht schaute sich das Foto von der männlichen Person aus der Bank an und verglich es mit dem Angeklagten, der vor ihnen stand.
Man erkannte zwar Ähnlichkeiten mit dem Angeklagten, jedoch stellte man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass es sich nicht um die Person handelt, die angeklagt war.
Angeklagter: Nachbar könnte Person auf dem Standbild sein
Daraufhin beantragte der Staatsanwalt einen Freispruch für den Angeklagten. Auf Frage des Staatsanwaltes an den Angeklagten, wer die Person auf der Aufnahme aus der Bank sein könnte, gab der Leeraner einen Hinweis auf seinen damaligen Nachbarn, der sich in einer Justizvollzugsanstalt aufhalten soll.
Der Verteidiger des Angeklagten bemängelte die Arbeit der Polizei. Auch die Staatsanwaltschaft hätte bei Akteneinsicht feststellen können, dass es sich bei der Videoaufzeichnung aus der Bank nicht um den Angeklagten handele, sagte er. Das Gericht sprach den Angeklagten schließlich vom Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat frei, da der Angeklagte nicht die Person war, die Geld vom Konto in der Bank abhob.