Berlin Finanzminister mit Veto-Macht: Was sich hinter „Finanzierungsvorbehalten“ verbirgt
Es ist der wohl wichtigste Satz im Koalitionsvertrag von Union und SPD – mit viel Sprengkraft: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt“. Was bedeutet das genau?
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD ist insgesamt 144 Seiten lang, ein besonders vielsagender Satz findet sich auf Seite 51 des Dokuments: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt“, heißt es im Abschnitt „Grundsätze der Haushaltspolitik“.
Das heißt letztlich: Jedes Versprechen der voraussichtlichen Regierungskoalition könnte wieder hinfällig werden, sofern das nötige Geld in der Staatskasse fehlt – von Steuerentlastungen für kleinere und mittlere Verdiener über eine höhere Pendlerpauschale bis zu Strompreissenkungen.
Zu verstehen ist der Finanzierungsvorbehalt als eine Bedingung, die es den Vertragspartnern – in diesem Fall Union und SPD – auch ermöglicht, von den getroffenen Vereinbarungen wieder abzurücken.
Mit dem Satz behält sich die neue Regierung sämtliche Optionen offen. SPD-Chef Lars Klingbeil warnte bereits vor zu großen Erwartungen an die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne. Vieles, was in dem Papier aufgeführt sei, stehe unter Finanzierungsvorbehalt, sagte Klingbeil in Berlin.
„Uns ist klar, dass alles, was in diesem Koalitionsvertrag steht, dass es finanziert werden muss, und deswegen gibt es ganz wenige Verabredungen, wo sie lesen werden, dass da steht ‚wir werden‘ – und bei einigen steht ‚wir wollen‘, und das heißt, wir nehmen es uns vor, aber ob es finanziert werden kann, das muss am Ende geprüft werden.“
Der Finanzierungsvorbehalt im Koalitionsvertrag gibt vor allem einem Ressort viel Gestaltungsmacht: dem Finanzministerium, das in der neuen Regierung von der SPD geführt wird. Ein neuer Finanzminister oder eine neue Finanzministerin wird eine Art Vetorecht haben und damit die Möglichkeit, Vorhaben einzelner Koalitionäre deutlich zu erschweren.
Wer das Ministerium übernimmt, steht noch nicht fest. Als wahrscheinliche Option gilt Klingbeil, der damit mächtiger Vizekanzler werden könnte.
Letzte Instanz in Streitfällen wird allerdings weiter der Koalitionsausschuss mit Spitzenpolitikern aller drei Partner sein. Monatlich wolle man tagen, haben CDU, CSU und SPD festgelegt.
Klingbeil führte aus, dass in Regierung und Verwaltung sowie durch geplante Reformen in der Grundsicherung und in der Entwicklungszusammenarbeit Einsparungen möglich seien und so finanzielle Spielräume erweitert würden. Er fügte aber hinzu, dass es mit dem Koalitionsvertrag einen Plan gebe, „der von Solidität geprägt ist, der keine Luftschlösser baut“, sodass nicht wieder Kämpfe wie in der vergangenen Regierung geführt werden müssten.
Konfliktpotential ist dennoch vorprogrammiert. Darauf lassen bereits erste Äußerungen nach den Koalitionsvereinbarungen schließen. Zum Beispiel die Mütterrente: SPD-Generalsekretär Matthias Miersch sagte dem Nachrichtenportal „Politico“, auch das CSU-Vorhaben, das nach Schätzung der Deutschen Rentenversicherung fünf Milliarden Euro pro Jahr kostet, stehe unter Finanzierungsvorbehalt. CSU-Frau Dorothee Bär konterte sofort: „Die Mütterrente kommt (...) ganz sicher.“
Die Mütterrente wäre nach der von Klingbeil angesprochenen Logik wohl relativ sicher: Dort steht „wir werden“.